BVI: Aufsichtsbehörden führen 2018 zu verwirrende Kostenangaben bei Fonds
Vor unterschiedlichen Informationen für Anleger warnt der deutsche Fondsverband BVI angesichts der im Jahr 2018 in Kraft tretenden MiFID II- und PRIIPs-Regeln („Markets in Financial Instruments Directive“ und „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“). „Im neuen Jahr droht Fondskäufern ein Flickenteppich an widersprüchlichen Informationen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Je nach Vertriebsweg erhalten sie dann zu ein und demselben Fonds bis zu vier unterschiedliche Dokumente, deren Inhalte sich in wesentlichen Punkten widersprechen. Fondsanleger sollten sich durch die Informationsflut nicht verunsichern lassen und Fragen mit ihrem Finanzberater klären, lautet sein Rat.
Auf dieses Problem habe der BVI die Regulatoren in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Der BVI plädiere dafür, die von der EU-Kommission und den europäischen Aufsichtsbehörden erlassenen Regeln gezielt zu überarbeiten. Dazu Richter: „MiFID und PRIIPs haben im Jahr 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich dann aber im weiteren Prozess zu administrativen Monstren entwickelt. Die EU-Gesetzgeber haben Maß und Ziel verloren und sollten die Auswüchse schnell korrigieren.“
Fondsgesellschaften und Berater stellen Privatanlegern heute schon das sogenannte OGAW-KIID zur Verfügung, auch bekannt als „wesentliche Anlegerinformationen“. Zu Riester-Fonds erhält der Anleger zusätzlich ein gesetzlich vorgeschriebenes Produktinformationsblatt. Ab Januar kommen dann die neuen Informationen nach MiFID II hinzu und bei Fondspolicen ein PRIIPs-KID mit Informationen zu den einzelnen Fonds.
Ein Vergleich dieser Dokumente führt oft zu absurden Ergebnissen, erklärt der BVI. So schreiben beim Kauf eines Fonds MiFID II und PRIIPs vor, die Produktkosten in Euro und Cent offenzulegen. Die Kostenbestandteile sind zwar unter MiFID II und PRIIPs einheitlich definiert, sie werden allerdings unterschiedlich berechnet mit der Folge, dass der Anleger je nach Dokument unterschiedliche Angaben erhält, betont der Verband. Hinzu käme: Die Kosten nach MiFID II und PRIIPs sind wiederum nicht mit denen in den wesentlichen Anlegerinformationen identisch, und sie unterscheiden sich auch noch von den Angaben im Riester-Produktinformationsblatt. Welche Kosteninformationen der Anleger zu ein und demselben Fonds am Ende erhält, bestimme der Vertriebsweg. Also, ob der Anleger den Fonds direkt beim Produktanbieter, bei der Bank im Wertpapiervertrieb oder als fondsgebundene Versicherung kauft.
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die im BVI organisierten Kapitalverwaltungsgesellschaften verantworten rund drei Billionen Euro von rund 50 Millionen privaten und institutionellen Investoren. (TS1)