BVK: IDD - Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2017 beschlossen, die Anwendbarkeit der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Dennoch sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die IDD bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen. Damit folgt die EU-Kommission einem Antrag des EU-Parlaments, das eine Fristverlängerung befürwortete. Grund für die Verschiebung sind laut informierter Kreise Schwierigkeiten einzelner EU-Mitgliedstaaten, den ursprünglichen Termin für die nationale Umsetzung der IDD am 23. Februar 2018 einzuhalten.
Laut Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), irren allerdings diejenigen, die meinen, sie könnten im Hinblick auf die Verschiebung der EU-Kommission zuwarten. Denn trotz der Verschiebung des ursprünglichen Termins werde das bereits verabschiedete deutsche IDD-Umsetzungsgesetz vollumfänglich mit allen Verpflichtungen im Februar 2018 in Kraft treten. Aufgrund der politischen Gesamtsituation in Deutschland sei nicht mit Änderungen zu rechnen. Damit würden auch die ab diesem Zeitpunkt geltenden neuen Verpflichtungen für die gesamte deutsche Versicherungsbranche gelten.
„Unberührt von der Verschiebung der EU-Kommission bleibt auch die Verpflichtung zur Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich für alle deutschen Vermittler, die gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden muss“, so Heinz. „In diesem Zusammenhang empfehlen wir allen Vermittlern die Teilnahme an der seit Jahren bewährten branchenweiten Weiterbildungsinitiative gut beraten. Diese ist die zentrale Plattform zum Nachweis der Weiterbildung nach IDD.“
„Darüber hinaus raten wir zur weiteren Information allen Versicherungsvermittlern, die vom BVK zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken entwickelte IDD-Checkliste zu beachten. Diese steht auf der Website der Konzeptentwicklungs- und Beratungs-/Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (www.kubiev.de).“
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. (JF1)