FNG kritisiert SFDR-Einordnung
In seinem aktuellen Marktbericht 2024 zeigt das Forum für nachhaltige Geldanlage (FNG) Schwachstellen der SFDR (EU-Offenlegungsverordnung) auf. Nach Meinung der Experten ist die Eurosif-Methodik besser geeignet, um Auskunft über den Nachhaltigkeitsanspruch von Finanzprodukten zu geben.
In der diesjährigen Analyse zeigt der FNG-Marktbericht 2024 anhand der Eurosif-Methodik, dass die Einordnung von Finanzprodukten gemäß der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation, deutsch: Offenlegungsverordnung) keine Auskunft über deren Nachhaltigkeitsanspruch gibt. So zeigt die Erhebung, dass auch einzelne Artikel-6-Produkte, die nach der SFDR als nicht nachhaltig verstanden werden, nach der Eurosif-Methodik als Produkte mit ambitionierterem Nachhaltigkeitsansatz gewertet werden können und Artikel-9-Produkte unter allen vier Ambitionsniveaus vertreten sind.
Die SFDR erleichtert seit 2021 mit der Einführung von Artikel 8 und Artikel 9 die Erfassung des Volumens von Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Die als Transparenzinstrument konzipierte SFDR ermöglicht dabei allerdings keine Rückschlüsse auf den Nachhaltigkeitsanspruch. In der Marktpraxis wird die SFDR jedoch häufig zur Produktkategorisierung verwendet, indem Produkte als Artikel 8 („hellgrün“) oder Artikel 9 („dunkelgrün“) deklariert werden. Die Eurosif-Methodik bewertet detailliert das Ambitionsniveau von Finanzprodukten in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsziele und teilt diese in vier Kategorien (Basic ESG, Advanced ESG, Impact-Aligned, Impact-Generating) ein. Sie erweitert damit den Analyse- und Betrachtungshorizont nachhaltiger Geldanlagen.
Eurosif liefert differenziertere Bewertung als SFDR
Ein Vergleich der vier Ambitionskategorien nach der Eurosif-Methodik mit der Einordnung gemäß der SFDR, zeigt, dass in Deutschland Artikel-9-Fonds in allen vier Ambitionskategorien zu finden sind. In der Kategorie „Impact-Aligned“ hingegen finden sich sogar Artikel 6-Produkte, die nach der SFDR als nicht-nachhaltig verstanden werden. In drei der vier Ambitionskategorien dominieren Artikel 8-Produkte. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer differenzierten Bewertung von Finanzprodukten über die reine SFDR-Einordnung hinaus.
Marian Klemm, Vorstandsvorsitzender des FNG, kritisiert: „Artikel 6, 8 und 9 decken jeweils eine Vielzahl an Produkten ab, tragen aber nicht zu einem besseren Verständnis Nachhaltiger Geldanlagen bei. Eine detaillierte Betrachtung der Nachhaltigkeitsansätze ist dringend notwendig, um die tatsächliche Ambition und Wirkung von Investments besser zu verstehen und transparent darzustellen.“
Überarbeitung der SFDR notwendig
Der Marktbericht des FNG verdeutlicht, dass eine umfassendere Analyse der Nachhaltigkeitsstrategien über die regulatorischen Anforderungen hinaus notwendig ist, um nachhaltige Investitionsentscheidungen treffen zu können. Die SFDR wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Es wird erwartet, dass nach dieser Überprüfung eine Anpassung folgt. Die in den vergangenen Jahren entstandene EU-Regulatorik, darunter auch die SFDR, ist umfangreich, jedoch nicht immer praxistauglich und hat daher zuletzt zu Frustration bei Finanzmarktteilnehmern geführt. Die EU-Kommission konsultierte im vergangenen Jahr die Stakeholder zur SFDR, darunter auch das FNG. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Finanzbranche ihre Methoden und Ansätze kontinuierlich weiterentwickelt, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Transformation gerecht zu werden und fordern eine praxistaugliche Überarbeitung der SFDR“, betont Verena Menne, Geschäftsführerin des FNG. (DFPA/abg)
Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) ist seit 2001 der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen im deutschsprachigen Raum. Es verleiht das Transparenzlogo für nachhaltige Investmentfonds, gibt die FNG-Nachhaltigkeitsprofile heraus und hat das FNG-Siegel für nachhaltige Investmentfonds entwickelt. Das FNG ist außerdem Gründungsmitglied des europäischen Dachverbands Eurosif.