Berliner Kanzlei: "Wegweisender OLG-Beschluss zu Geschlossenen Fonds"
Mit einer Musterentscheidung vom 9. Mai 2017 hat das Oberlandesgericht München ein aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei Kälberer & Tittel absurdes Prozesschaos beendet und gleichzeitig die Tür für eine stärkere Haftung von Banken für Prospektfehler bei Geschlossenen Fonds geöffnet. Im Kapitalanleger-Musterverfahren zum Medienfonds VIP 3 (Aktenzeichen: Kap 2/07) hat das OLG festgestellt, dass die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank als Garantin für einen fehlerhaften Fondsprospekt haften muss. Die frühere Dresdner Bank hatte in diesem angeblichen „Garantiefonds“ als schuldübernehmende Bank fungiert.
„Egal wie unseriös und falsch ein Prospekt war, Banken konnten sich bei einer Beteiligung an fragwürdigen Anlagemodellen bislang relativ sicher fühlen, solange sie keine eigenen Erklärungen im Prospekt abgaben. Das hat sich mit diesem wegweisenden Beschluss nun geändert“, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer von der Kanzlei Kälberer & Tittel, der den Musterkläger in dem „VIP 3“-Verfahren vertritt. „Diese Rechtsprechung wird künftig auch in anderen, ähnlich gelagerten Verfahren eine wichtige Rolle spielen.“
Ein grundlegendes Problem des Fonds war: In dem angeblichen „Garantiefonds“ gab es gerade keine Garantie für die Rückerstattung der Anlegergelder, sondern nur eine Schuldübernahme der Dresdner Bank gegenüber dem Fonds. Im Juli 2014 hatte in diesem Musterverfahren der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: II ZB 30/12) bereits grundlegende Prospektmängel festgestellt. Zur wichtigen Frage der Prospektverantwortlichkeit der Bank hatte der BGH allerdings noch nicht entschieden und das Verfahren an das OLG München zurückverwiesen, welches diese Verantwortlichkeit nun festgestellt hat.
Am Film und Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG („VIP 3“) hatten sich 4.923 Anleger mit Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 235 Millionen Euro beteiligt. Die „VIP 3“ sollte das Anlegerkapital für Filmproduktionen verwenden. Etwa 80 Prozent des angeblichen Produktionskapitals wurden über den Lizenznehmer aber an die sogenannte schuldübernehmende Bank – die Dresdner Bank AG – weitergeleitet und dort quasi festgeldähnlich angelegt. Dass die Bank das Anlegerkapital garantierte, war also gar nicht der Fall. „Aus unserer Sicht wurde schlicht ein Großteil der Anlegergelder nicht in Filmen angelegt, sondern angespart, um einen angeblichen Garantiefonds zu suggerieren; steuerliche Probleme waren die Folge“, erläutert Anwalt Kälberer.
Quelle: Pressemitteilung Kälberer & Tittel
Kälberer und Tittel ist eine auf Bank-, Kapitalmarkt- und Börsenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. (JF1)