ZIA sieht deutliches Verbesserungspotenzial bei Sonder-AfA
Am 19. November 2018 findet im Finanzausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung für den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus der Bundesregierung statt. Diese Sonder-Afa soll fünf Prozent zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung betragen und für einen Zeitraum von vier Jahren gewährt werden, rückwirkend zum 31. August 2018. „Die Sonder-AfA ist ein wichtiges Zeichen für unsere Branche. Dennoch sehen wir mehrere Gründe, warum sie das gewünschte Ziel, nämlich die Wohnraumoffensive, nur schwer erreichen könnte“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.
Darüber hinaus sei der Anwendungszeitraum vom 31. August 2018 bis zum 1. Januar 2022 zu knapp bemessen, wenn die Bauunternehmen für die mit der Sonderabschreibung bezweckten gesteigerten Bauaktivitäten mit einem dafür notwendigen Aufbau der personellen Kapazitäten reagieren sollen. „Sinnvoll wäre darüber hinaus eine Erweiterung des Gesetzentwurfes um die Baubeginnanzeige gewesen“, meint Mattner. „In der Praxis liegen für eine Vielzahl von Vorhaben aus unterschiedlichsten Gründen bereits Bauanträge beziehungsweise Baugenehmigungen vor. Insbesondere diese Fälle könnten zeitnah realisiert werden, wenn sie den geplanten steuerlichen Anreiz erhalten könnten.“
Auch sei die vorgesehene Deckelung der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche laut Einschätzung der Immobilienwirtschaft zu niedrig bemessen. Insbesondere mit Blick auf die künftig eher steigenden Bau- und Erwerbsnebenkosten erscheine die gewählte Höhe schwer einzuhalten. Es dürfe nicht verkannt werden, dass zu den Anschaffungskosten neben dem eigentlichen Gebäudewert auch die Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten zählen. Allein die Grunderwerbsteuer führe mit ihren derzeitigen Höchstsätzen von bis zu 6,5 Prozent zu einem immensen Anstieg der Anschaffungskosten. Da insgesamt die durchschnittliche Belastung mit Nebenkosten ungefähr bei zehn bis 15 Prozent liegt, reduziere sich der eigentliche Kaufpreis auf ungefähr 2.600 Euro (inklusive Umsatzsteuer) pro Quadratmeter Wohnfläche, der zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung die Höchstgrenze darstellen würde. Studien aus dem Jahr 2016 belegen jedoch, dass in Metropolregionen beziehungsweise städtischen Regionen die Baukosten im Median bei knapp über 2.700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen.
Der ZIA vermutet in der Einführung den Versuch, eine ansonsten erforderliche beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission zu vermeiden und somit ein schnelles Inkrafttreten zu gewährleisten. Aus dem damit gewählten Weg folgt jedoch leider auch, dass das mögliche Investitionsvolumen beschränkt ist. Das liegt daran, dass der Steuervorteil aus der Sonderabschreibung in drei Veranlagungszeiträumen maximal 200.000 Euro betragen darf. Im Ergebnis kann ein Unternehmen, das die volle Höhe der Sonderabschreibung in Anspruch nehmen will, aufgrund der – wenn überhaupt einzuhaltenden – eher am oberen Ende verorteten Baukosten, nur ein eher kleines Projekt mit ungefähr 650 Quadratmetern Wohnfläche realisieren. „Es erscheint fraglich, dass die Förderung damit zur angestrebten Wohnraumoffensive führt“, sagt Mattner.
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 25 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen. (JF1)