Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Rente wird verbindlich
Im kommenden Jahr tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Dadurch werden die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) weiter verbessert. Unter anderem können Arbeitnehmer künftig von höheren Steuervorteilen profitieren. Außerdem wird der bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers zur betrieblichen Rente schrittweise verbindlich, soweit dieser Beiträge für die Sozialversicherung spart. Das meldet der Versicherungskonzern Continentale.
Bisher können Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, was im Jahr 2017 monatlich 254 Euro entspricht, in eine betriebliche Rente investieren, ohne dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ab dem 1. Januar 2018 können sie bis zu acht Prozent steuerfrei einzahlen; allerdings sind weiterhin nur vier Prozent sozialabgabenfrei.
Der bisher freiwillige Zuschuss des Arbeitsgebers zur Betriebsrente wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2018 schrittweise Pflicht - je nach bAV-Modell. So gilt für neue Verträge ab 1. Januar 2019: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters in eine Betriebsrente Sozialversicherungsabgaben, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbeitrages leisten. Für bestehende und bis Ende 2018 vereinbarte Entgeltumwandlungen wird diese Regelung ab 2022 wirksam. Wer plant, diese Form der bAV seinen Mitarbeitern noch 2017 oder 2018 zu ermöglichen, sollte die Auswirkungen im Hinterkopf behalten. Wird als Durchführungsweg das neu eingeführte Sozialpartnermodell gewählt, ist der Zuschuss von 15 Prozent laut Continentale bereits ab 2018 verpflichtend.
Angesichts der zahlreichen Neuregelungen sollten sich Arbeitgeber von Versicherungsvermittlern intensiv beraten lassen, wie Thomas Vietze, bAV-Experte beim Continentale Versicherungsverbund, betont: „Gerade in der bAV ist es sehr wichtig, einen professionellen Anbieter und Berater an seiner Seite zu wissen.“ Dieser würde helfen, sich auf die Neuerungen einzustellen und sich vor möglichen Stolpersteinen zu schützen.
Quelle: Pressemitteilung Continentale
Die Continentale ist ein Versicherungskonzern mit Sitz in Dortmund. Muttergesellschaft ist die 1926 gegründete Continentale Krankenversicherung a.G., ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Weitere Konzerngesellschaften sind die Continentale Lebensversicherung AG, die Continentale Sachversicherung AG, die Europa Versicherungen und die Mannheimer Versicherungen.