Erweiterter VSH-Rahmenvertrag für Anlage- und Versicherungsvermittler
Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV) hat den Deckungsumfang des Rahmenvertrages zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ihrer Mitglieder erweitert. Neu und kostenlos hinzugekommen sind neue Beratungsfelder wie Generationenberatung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliches Entgeltmanagement oder beispielsweise die Vermittlung von Factoring-Verträgen. Auch die Haus- und Grundstücksverwaltung sei ab sofort ohne Einschränkung auf Einheiten gedeckt.
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth sagt: „Wir reagieren damit frühzeitig auf die Bedürfnisse vieler Vermittler und Berater, die sich in ihrer Berufsausübung vermehrt breiter aufstellen.“ Barth erinnert daran, dass die VSH-Konditionen dem tatsächlichen Geschäftsfeld der Berater stets angepasst sein sollten.
Ein unberechenbares Haftungsrisiko stellt für Berater ebenfalls die so genannte Tippgeberschaft dar. Auch auf diesem Gebiet hat der VSAV nachgebessert. Die Tippgebereigenschaft ist nun neben den üblichen Tippgeberrisiken auch versichert bei Empfehlungen an Unternehmen der Risikovorsorge, der Schadenverhütung und -beseitigung sowie an Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe.
Quelle: Pressemitteilung VSAV
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) wurde 2004 gegründet und ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Dem Verein gehören über 900 Mitglieder und Unternehmer an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. (JF1)