AfW: Checkliste zur Vermögensschaden-Haftpflicht überarbeitet
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern überarbeitet.
Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle.
Im September 2021 hatte der AfW eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes vorgestellt (DFPA berichtete). Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte den Verband darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen.
Mit Unterstützung des langjährigen Fördermitgliedes des Verbandes, der Hans John Versicherungsmakler GmbH, wurde die Liste nun überarbeitet, aktualisiert und auch das konstruktive Feedback aus der Branche dabei berücksichtigt.
„Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. (DFPA/JF1)
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.