AfW: Entwurf der Verbraucherzentralen für Beratungsprotokolle ist mangelhaft
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Zusammenhang mit einem Symposium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Entwurf für standardisierte Beratungsprotokolle im Finanzanlagenbereich vorgelegt. „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht!“, kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW, den Entwurf eines Beratungsprotokolls in der Wertpapierberatung.
Der AfW unterstützt ausdrücklich die Grundidee, konkrete Mindeststandards für ein Beratungsprotokoll zu setzen. Unbedingt sollte auch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Dokumentationsvorgaben, gern auch spartenübergreifend erfolgen. Allerdings kommentierte Wirth den Entwurf des vzbv kritisch: „Hier wird versucht, das Fahrrad nochmal zu erfinden – zu einer Zeit, da längst hervorragende, übersichtliche Vorlagen existieren. Das Problem sind aktuell nicht fehlende gute Dokumentationsvorlagen, sondern die Frage, wie diese Vorlagen angewandt und ausfüllt werden. Und - deutlich gesagt: Die Vorlage des vzbv ist nicht an der aktuellen, verbraucherschützenden Gesetzeslage orientiert. Ich würde keinem Vermittler empfehlen, damit zu arbeiten“, so Wirth. Und weiter: „Es ist ein Schritt zurück. Soll das WpHG und die gerade erst beschlossene Finanzanlagenvermittlerverordnung wieder geändert werden? Diese wurde genau auch wegen des Verbraucherschutzes eingeführt. Wir hätten uns jahrelange Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren sparen können, wenn wir auf diesem simplen Level, was der vzbv jetzt hier eröffnet, unterwegs sein wollen. Solange jedoch seitens der Verbraucherzentralen nicht akzeptiert wird, dass auch ihre Finanz und Versicherungsberater dieselbe Qualifikation aufweisen müssen, wie sie der Gesetzgeber eigentlich für diese Tätigkeit klar vorschreibt, erscheint es aber auch nicht verwunderlich, dass solche Vorlagen veröffentlicht werden.“
Es bleibt beim mehrfach ausgesprochenen Angebot des AfW an den vzbv, sein fachliches Know How gern gemeinsam mit den Verbraucherschützern für eine an sich äußerst wünschenswerte, einfache Beratungsdokumentation einbringen.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JZ1)