Barrierefreiheit von Webseiten wird Pflicht ab Mitte 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Gesetz zur Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen in Kraft. Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen, erklärt René Lange, Senior Manager der Design- und Entwicklungseinheit bei der Unternehmensberatung zeb consult.

Das Gesetz verpflichtet Finanzdienstleister, alle digitalen Berührungspunkte wie Websites, Onlinebankingportale, Apps, Geldautomaten und telefonische Sprachsysteme genauso barrierefrei zu gestalten wie etwa ihre hauseigene Bankfiliale. Das Ziel ist, Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.

Neue Regelungen bringen neue Anforderungen für Finanzdienstleister

Die EU hat die neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit im European Accessibility Act (EAA) definiert. In Deutschland treten sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zum 28. Juni 2025 in Kraft. Im Gesetz werden Produkt- und Servicemerkmale festgelegt, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sein müssen. Sie unterliegen Kriterien wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Praktische Vorgaben für deren Umsetzung bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium.

Finanzdienstleister müssen sich im Zuge der Umsetzung einer Reihe von Herausforderungen stellen

Allein der Blick auf diese Standards - festgeschrieben in vier Prinzipien, 13 Richtlinien, 86 Erfolgskriterien und unzähligen Techniken - macht deutlich: Da kommt einiges auf die Branche zu. Die Herausforderungen lassen sich laut zeb in vier Hauptbereiche unterteilen:

Anforderungen verstehen: Finanzdienstleister müssen zunächst die gesetzlichen Anforderungen und Standards verstehen. Welche Touchpoints sind betroffen? Welche Optionen zur Umsetzung gibt es und welche Ressourcen müssen bereitgestellt werden?

Touchpoints analysieren: Eine gründliche Analyse der bestehenden Touchpoints ist erforderlich. Wie und nach welchen Kriterien werden die Touchpoints getestet? Welche Handlungsfelder sind besonders wichtig und zu priorisieren? Wie bereite ich die Ergebnisse handlungsorientiert für die internen Einheiten und externen Dienstleister auf?

Änderungen umsetzen: Für die Umsetzung der erforderlichen Änderungen ist spezifisches Know-how notwendig. Was brauchen die Mitarbeitenden, um die Anforderungen zu bearbeiten? Wie sieht barrierefreies Design und entsprechender Code aus? Welche Dinge müssen bei einem barrierefreien Design beachtet werden?

Kontrollieren und Nachhalten: Nach der Umsetzung müssen die Maßnahmen kontinuierlich überprüft und angepasst werden. Außerdem sollte unter anderem geklärt werden, ob eine Zertifizierung nach der Umsetzung notwendig ist und welche zukünftigen Anforderungen beachtet werden müssen. (DFPA/abg)

zeb consulting ist eine Strategie-, Management- und IT-Beratungen für die europäische Finanzdienstleistungsbranche. Hauptaufgabe ist die Unterstützung bei aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Das Unternemen begleitet rund 700 Finanzintermediäre an 15 Standorten in elf Ländern.

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