Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds: Freiwillige Zusatzabsicherung wird beendet
Im vergangenen Jahr ist die gesetzliche Einlagensicherung nochmals verbessert worden, so der Verband der privaten Bausparkassen. Angesichts dessen haben die im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds (BESF) vertretenen Bausparkassen ihre freiwillige Zusatzabsicherung überprüft. Eine Fortführung des BESF hätte den regulatorischen Aufwand für diese freiwillige Zusatzabsicherung erheblich erhöht, ohne die Sicherheit für die Bausparkunden zu verbessern. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Ertragsdrucks infolge der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat die Mitgliederversammlung des BESF, dem bis auf die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und die Deutsche Bank Bauspar AG alle anderen privaten Bausparkassen angehören, die Auflösung des BESF beschlossen.
Für 99,8 Prozent der Bausparkunden ändere sich dadurch grundsätzlich nichts. Bezogen auf die rund neun Millionen Bausparverträge, die bei den Mitgliedsinstituten des BESF bespart werden, liegen nur circa 19.000, das entspricht etwa 0,2 Prozent des Bestandes, über der Schwelle von 100.000 Euro, die gesetzlich abgesichert sind. Durch die Auflösung des BESF entfalle für Privatkunden lediglich die freiwillige Zusatzabsicherung des Fonds für Bausparguthaben oberhalb dieser Schwelle und für außerkollektive Einlagen – wie zum Beispiel Festgelder – ab 100.000 Euro bis zur Höhe von 250.000 Euro. Betroffen seien im Wesentlichen nur institutionelle Anleger wie Versicherungen und Kommunen, die überdies der gesetzlichen Einlagensicherung nicht unterliegen.
Bausparkunden mit Einlagen über 100.000 Euro haben die Möglichkeit, ihre Verträge auf mehrere Bausparkassen zu verteilen.
Die Auflösung wird zum 28. Februar 2017 wirksam. Die im BESF vertretenen Bausparkassen werden ihre Kunden zeitnah über die notwendige Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) informieren.
Quelle: Pressemitteilung Verband der privaten Bausparkassen
Der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. mit Sitz in Berlin vertritt zwölf private Bausparkassen in Deutschland. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsinstitute und ihrer über 16 Millionen Kunden gegenüber Politik, Verwaltung und Aufsichtsbehörden wahrzunehmen. (JF1)