BAV-Verband sorgt sich um tausende Vermittler
Wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Anfang Juli auch den Bundesrat passiert haben wird, dann steht aus Sicht des Bundesverbandes pauschaldotierte Unterstützungskassen die Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vor einem tiefgreifenden Umbruch. „Der Markt und die Möglichkeiten für Vermittler und Makler werden sehr viel enger“, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Baier.
Als Begründung führt Baier an, dass die Hoheit über die bAV künftig hauptsächlich bei den Tarifparteien liegen werde. Gleichzeitig seien versicherungsbasierte Lösungen in Zeiten von Niedrig- oder Nullzinsen dadurch noch unattraktiver geworden, dass nun auch regelmäßig noch eine haftungsfreie Zielrente in der bAV möglich ist und die Versicherungen keine mit Garantien unterlegten Produkte mehr ausgeben dürfen. Höhere Risiken werden damit auf die Arbeitnehmerschaft abgewälzt. Der Verband schätzt, dass vor diesem Hintergrund einige tausend bAV-Vermittler und Makler massive wirtschaftliche Einbußen werden hinnehmen müssen.
Zwar wären durch die neue Gesetzgebung einige Einstiegshürden für Unternehmen abgesenkt, der Zugang zu Versicherungslösungen aber werde den bAV-Vermittlern und Maklern nach Verbandsmeinung eingeschränkt: Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die klassische Zielgruppe von bAV-Vermittlern und Maklern, sind die neuen Bestimmungen nur gültig, wenn sie sich den jeweiligen Vereinbarungen der Tarifpartner anschließen. Dazu zählt auch, dass Arbeitgeberzuschüsse in Höhe von mindestens 15 Prozent des Vorsorgebeitrages anfallen. Ob sich die KMU bei dieser Hürde vorgegeben Gewerkschaftsstrukturen und bAV-Angeboten anschließen, sei eher fraglich.
Die Anbieter von bAV-Konzepten mit pauschaldotierten Unterstützungskassen stellen bereits jetzt deutlich vermehrte Anfragen seitens der Arbeitgeber fest. Der Verband wertet dies als Indiz dafür, dass sich Unternehmen zunehmend von Versicherungen abwenden und nach höherverzinslichen und vergleichsweise sicheren Alternativen suchen.
Vermittler und Makler müssten deshalb umdenken und könnten beispielsweise auf Honorarbasis vermehrt Beratungsdienstleistungen rund um die bAV anbieten. Baier: „Das bedeutet Abkehr vom Verkauf und Hinwendung zu einer hochqualifizierten Beratung.“ Um nicht Gefahr zu laufen, auch unerlaubte Rechtsberatung durchzuführen, wäre eine anwaltliche Kooperation unerlässlich. Dies wäre die klassische Kombination bei pauschaldotierten Unterstützungskassen, die solcherart Strukturen bereits vorhalten.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen
Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder nach außen und innen. (TH1)