Beratungstipp: Vertriebschancen bei Tantiemen

Geschäftsführer in der EDV- und Software-Branche erhielten im Jahr 2014 Tantiemen in Höhe von durchschnittlich 29.873 Euro bei einem Jahresfestgehalt von 106.920 Euro. Auch in anderen Branchen wurden ähnlich hohe Einkünfte erzielt: im Verlagswesen lag die Höhe der Sonderzahlungen bei 49.580 Euro, im Gesundheitswesen bei 27.250 Euro, so verweist die Deutsche Unterstützungskasse auf Erhebungen von Statista. Angesichts dieses hohen Vergütungsniveaus und den Folgen für die Versorgungssituation von Führungskräften in der Rentenzeit sollten Versicherungsvermittler laut deutscher Unterstützungskasse ein besonderes Augenmerk auf die Altersversorgung ihrer Geschäftsführer-Kunden richten.

„Und zwar nicht erst zum Jahresende, wenn die Jahresabschlüsse festgestellt und die Sonderzahlungen fällig werden, sondern sinnvollerweise bereits in diesen Tagen“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Denn: Wurden die Tantiemen erst einmal fällig gestellt, hat der Empfänger diese bereits verplant und gedanklich ausgegeben. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sondervergütungen meist in den Konsum fließen“, sagt Willms.

Stattdessen ließen sich Tantiemen oder Teile davon ohne große Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln. „Für Versicherungsmakler, die in der bAV-Beratung versiert sind, ergeben sich interessante Vertriebschancen in dieser Zielgruppe“, so Willms. Denn die Versorgungslücken von Führungskräften seien meist zu hoch, da ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt werden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer könnten aus der GRV keine Rente erwarten, da sie als nicht abhängig Beschäftigte nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen und für sie die Sozialversicherungsfreiheit gelte.

Kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen seien nach Auffassung des Vorstandes Willms als Altersvorsorgeinstrument für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet. Denn mit diesem Durchführungsweg lassen sich die Summen finanzieren, die angesichts des Gehaltsniveaus für eine auskömmliche Altersrente nötig sind. Im Rahmen des von der Deutschen Unterstützungskasse entwickelten Tantiemenmodells sind Umwandlungen von Sonderzahlungen und Tantiemenansprüchen in eine bAV in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. „Ich beobachte jedoch mit Sorge, dass in den allermeisten Altersvorsorge-Vereinbarungen mit Geschäftsführern der Durchführungsweg Direktversicherung gewählt wird, obwohl damit nur ein geringer Teil der notwendigen Altersvorsorge für diese Personengruppe ausfinanziert werden kann“, sagt Willms. Und weiter: „Immer noch hoffen viele Gesellschafter-Geschäftsführer darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können.“ Doch in den meisten Fällen werde die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Unterstützungskasse

Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. (mb1)

www.deutsche-ukasse.de

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