BMF und BMBF legen Vorschlag für eine Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ vor

Am 2. Oktober haben BMF und BMBF den Referentenentwurf für ein Finanzbildungsstärkungsgesetz in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Ziel des Referentenentwurfs ist es, mit der Schaffung einer Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ die Grundlage für eine dauerhafte Verbesserung der finanziellen Bildung in Deutschland zu schaffen. Interessierte Stakeholder haben bis zum 17. Oktober 2024 die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

Eine zentrale Empfehlung des am 24. September veröffentlichten OECD-Vorschlags für eine Finanzbildungsstrategie ist die Schaffung einer koordinierenden Stelle im Bereich der finanziellen Bildung, wie sie auch in anderen Ländern besteht. Diese Stelle soll die Umsetzung von bundesweiten Maßnahmen und Strategien zur Stärkung der finanziellen Bildung in Deutschland in enger Abstimmung mit den Stakeholdern der finanziellen Bildung koordinieren und darüber hinaus auch eigene Finanzbildungsinhalte entwickeln, von pädagogischen Ressourcen bis hin zu Sensibilisierungskampagnen. Zudem soll sie in der von einer Vielzahl von heterogenen Angeboten gekennzeichneten Finanzbildungslandschaft in Deutschland gemeinsame Zielsetzungen fördern und zur Übersicht, Vernetzung und Qualitätssicherung der Initiativen beitragen.

Mit dem Referentenentwurf für ein Finanzbildungsstärkungsgesetz legt das Bundesministerium der Finanzen einen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Deutschen Bundesbank vorabgestimmten Vorschlag vor, wie diese zentrale Empfehlung der OECD an Deutschland mit der Schaffung der Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ operationalisiert werden kann. Parallel arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Bildung und Forschung daran, aus den Empfehlungen der OECD, die sich sowohl an den Bund als auch an die Länder richten, eine Finanzbildungsstrategie des Bundes zu destillieren, die nach Abstimmung zwischen den Ressorts noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen werden und somit eine Arbeitsgrundlage für die künftige Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ darstellen soll.

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Nach dem Entwurf soll die Stiftung „Geld und Währung“ durch Anpassungen an Ausrichtung sowie Organisationsstruktur gezielt weiterentwickelt werden, um künftig dauerhaft eine zentrale Rolle in der Finanzbildungslandschaft in Deutschland einzunehmen.

Dafür wird insbesondere der Stiftungszweck entsprechend erweitert und die Grundlage dafür geschaffen, dass die Stiftung künftig die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlichen finanziellen Mittel erhalten kann. Des Weiteren wird die Organisation der Stiftung dem zusätzlichen Stiftungszweck entsprechend angepasst, insbesondere auch um dadurch den künftig steigenden Anforderungen im Tagesgeschäft der Stiftung zu entsprechen. Abschließend soll durch den Entwurf auch der Name der Stiftung angepasst werden, um die Erweiterung des bisherigen Stiftungszwecks auch nach außen abzubilden.

Zentralen Plattform  zur Koordinierung bundesweiter Maßnahmen und Angebote

Inhaltlich soll die Stiftung zur Erfüllung ihres neuen Zwecks insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Die Koordinierung und Umsetzung von bundesweiten Maßnahmen und Strategien zur Förderung der finanziellen Bildung in der breiten Bevölkerung (etwa mit Blick auf die künftige Finanzbildungsstrategie des Bundes).  
  • Die Bündelung bestehender qualitätsgesicherter Initiativen, Angebote und Materialien zur Stärkung der finanziellen Bildung auf einer zentralen Plattform (d.h. Fortführung der im Rahmen der Initiative Finanzielle Bildung gegründeten Plattform www.mitgeldundverstand.de
  • Die Erstellung eigener Inhalte, Initiativen und Kampagnen sowie die Förderung der Entwicklung und Erprobung innovativer Angebote auf dem Gebiet der finanziellen Bildung.
  • Die Vernetzung öffentlicher Stellen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Wirtschaft auf dem Gebiet der finanziellen Bildung.

Entsprechend dem bisherigen Ansatz der Initiative Finanzielle Bildung soll auch die künftige Stiftung „Finanzbildung, Geld und Währung“ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit den Stakeholdern der finanziellen Bildung in Deutschland zusammenarbeiten. Dieser grundsätzliche Auftrag ist in § 11 Absatz 3 Satz 2 des Referentenentwurfes festgehalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Gründung von sog. Fachbeiräten, die zur Beratung der Geschäftsführung oder des Stiftungsrats bei bestimmten Themen eingebunden werden können (vgl. § 14 Absatz 2 des Referentenentwurfes). Zudem sollen im Stiftungsrat neben Vertretern der bestellenden Behörden BMF, BMBF und Bundesbank auch externe fachliche Expertinnen oder Experten vertreten sein (vgl. § 15 Absatz 1 des Referentenentwurfes).

Die notwendigen finanziellen Mittel zur Finanzierung des neuen Stiftungszwecks werden in den Einzelplänen von BMF und BMBF jeweils hälftig aufgebracht und sind bereits im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 veranschlagt. Weitere Informationen können Sie dem Referentenentwurf entnehmen. Der Referentenentwurf ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht,

Stellungnahmen sind an VIID5@bmf.bund.de zu richten. (DFPA/abg)

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