BVDH: Langfristig bindende Finanzprodukte nur mit Honorarberater
Die niedrigen Zinsen sind derzeit das Argument vieler Bankberater, Kunden zum Abschluss von Kreditverträgen zu bewegen. Gerade bei der Hausfinanzierung können übereilt abgeschlossene Verträge durch steigende Zinsen jedoch zum Bumerang werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will die Baufinanzierung deshalb verstärkt in die Hand von Honorarberatern legen. Dies wurde am Rande des Honorarberaterkongresses am 3. März in Hanau vom für Verbraucherschutz zuständigen Abteilungsleiter Christian Grugel erneut bestätigt, so meldet die auf Honorarberatung spezialisierte Quirin Bank.
Dadurch solle sichergestellt werden, dass die Beratung objektiv und unabhängig von Provisionsinteressen erfolgt. Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH), der von der Quirin Bank und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet wurde, begrüße dies und fordere gleichzeitig, dass sämtliche langfristig bindenden Finanzanlagen, wie etwa Baufinanzierung oder Altersvorsorge, nur nach dem Prinzip der unabhängigen Honorarberatung abgeschlossen werden dürfen.
Mit einem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie soll der „Honorar-Immobilienkreditberater“ neu geschaffen werden. Das sehe der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Denn nur bei der Honorarberatung sei gewährleistet, dass die Beratung objektiv ist und sich die Empfehlung nicht nach Provisionsinteressen richtet.
„Dass das Bundesjustizministerium die Baufinanzierung besonders schützen will, ist sinnvoll“, sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des BVDH. „Baufinanzierungen binden Verbraucher sehr lange und sind während der Laufzeit nur sehr schwer zu ändern.“ Dies gelte allerdings auch für viele andere Finanzprodukte. „Das Bundesjustizministerium sieht eine objektive Beratung in erster Linie durch Honorarberater gegeben. Bei langfristigen Finanzierungsgeschäften, wie bei der Baufinanzierung, ist eine neutrale Beratung besonders wichtig, da die Qualität der Beratung sich erste viele Jahre später zeigt. Aber auch alle anderen langfristig bindenden Produkte sollten künftig nur über Honorarberatung abgeschlossen werden dürfen.“
Dazu zählen etwa alle Anlagen, die einen Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren haben oder mit dem Ziel einer Ruhestandsvorsorge getätigt werden. „Hier erfahren Verbraucher oft erst nach 30 Jahren, ob sie das ‚richtige‘ Produkt verkauft bekommen haben, oder ob der damalige Berater eher für seine Bank oder den Produktanbieter erfolgreich war“, so Schmidt. Aber auch Fonds- oder Aktiensparpläne sollten in jedem Fall objektiv, also durch eine Honorarberatung, geprüft sein.
Quelle: Pressemitteilung Quirin Bank
Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der Quirin bank und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen.
www.deutsche-honorarberater.de
Die Quirin Bank AG betreibt Bank- und Finanzgeschäfte in zwei Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung) sowie Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische Unternehmen (Unternehmerbank). Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet worden und hat seinen Hauptsitz in Berlin. (mb1)