Ergänzung der EU-Transparenzverordnung: Finanzberater erhalten weitere Unterstützung

Die Vermittlerverbände Votum und AfW haben angesichts des Inkrafttretens der jüngsten Ergänzung der Transparenzverordnung ihre Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler aktualisiert.

Mit der Transparenzverordnung (TVO), die am 10. März 2021 EU-weit in Kraft getreten ist, geht Europa einen weiteren Schritt beim Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet - haben entsprechende Informationspflichten. Seit Beginn des Inkrafttretens dieser gesetzlichen Vorgaben begleiten die Verbände Votum und AfW Versicherungs- und Anlagevermittler mit kostenfreien Formulierungshilfen und Hinweisen für die praktische Umsetzung.

Mit Blick auf die durch die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene jüngste Ergänzung der Transparenzverordnung sind die Pflichten für die Finanzberater erneut erweitert worden. Dies betrifft insbesondere die nun geltende zusätzliche Vorgabe, dass Berater im Rahmen ihres Online-Auftritts eine dezidierte Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung abgeben müssen.

„Mit der jüngsten Aktualisierung von Votum und AfW bieten wir allen Versicherungs- und Anlagevermittlern in Deutschland praxisnahe Hilfestellungen und Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung. Auch wenn die Vorgaben aus Brüssel inzwischen eine realitätsfremde Granularität aufweisen - es wird nun sogar der Wortlaut für Zwischenüberschriften auf Internetseiten gesetzlich vorgeschrieben - so müssen diese nun eben umgesetzt werden. Dem ursprünglichen und lobenswerten Ziel, mehr Kapital in nachhaltige Geldanlagen zu leiten, nutzen diese gesetzgeberischen Vorgaben jedoch nicht“, so Votum-Vorstand Martin Klein anlässlich der Veröffentlichung.

„Die Regulierungsdichte beim Thema ESG wird immer unüberschaubarer und die Begrifflichkeiten immer unübersichtlicher. Gerade darum wollen wir gemeinsam Halt und sachliche sowie weitestgehend praxisnahe Orientierung geben“ ergänzt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Die beiden Verbände sind sich darüber einig, dass das Thema Nachhaltigkeit kein kurzfristiger Trend ist. Daher sollte auch im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung durch die Branche proaktiv agiert werden. Die beiden Verbände werden weiterhin aktiv den Austausch zwischen Anbietern und Finanzberatern zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen in der Versicherungs- und Finanzanlageberatung fördern. (DFPA/TH1)

Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. mit Hauptsitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren mehr als 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

www.votum-verband.de

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

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