Fairness aus Prinzip - „Bonner Erklärung“ zeigt Verantwortung der Versicherungsvermittlung auf
Stärkung des Verbraucherschutzes, zukunftsfähige Produkte, fairer Verdienst für Versicherungsvermittler, gleiche Wettbewerbsbedingungen offline und online, Förderung der Weiterbildung sowie Augenmaß bei der nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie: Das sind die Positionen, auf die sich das Bonner Spitzentreffen am 24. September 2015 in der ehemaligen Bundeshauptstadt in der „Bonner Erklärung“ verständigte. Am Treffen nahmen der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), die Vorstände der Vertretervereinigungen der Versicherungsunternehmen sowie der Vorstand des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) teil. Die Tagung repräsentiert damit rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland.
Die Vermittlerschaft leite den Verbraucherschutz aus ihrem Berufsbild ab, Kunden vor Risiken des Lebens und bei der Planung ihrer Altersvorsorge umfassend abzusichern und sie langfristig und qualifiziert zu begleiten. Diesen sozial-politischen Auftrag könne der Berufsstand aber nur erfüllen, wenn er frei von kundenfeindlichen Vertriebssteuerungen der Unternehmen sei und qualifiziert auf der Höhe der Zeit beraten könne. Aus diesem Grund begrüße die „Bonner Erklärung“ die freiwillige, branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten“.
Aufgabe von Versicherungsunternehmen müsse es sein, zukunftsfähige und faire Produkte für Kunden bereitzustellen. Deshalb befürwortet das Bonner Spitzentreffen auch die Bemühungen des BVK, Mindeststandards für Versicherungsprodukte im Privatkundenbereich zu entwickeln.
Fairness im Verbraucherschutz beinhalte auch ein adäquates Auskommen der Vermittlerbetriebe, damit sie überhaupt ihre wichtige gesellschaftspolitische Rolle ausfüllen können. Demzufolge wollen die Spitzenverbände der deutschen Vermittlerschaft die Folgen des Niedrigzinsumfeldes mit den Versicherungsunternehmen partnerschaftlich lösen und appellieren an alle Entscheidungsträger, Rahmenbedingungen für eine faire Vergütung zu schaffen. Dazu gehöre auch eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt, ob offline oder online. Das Spitzentreffen begrüßt daher den Einsatz des BVK sich durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal „Check24“ - DFPA berichtete am 2. September 2015 - aktiv für die Durchsetzung gleicher Mindestanforderungen einzusetzen.
Die Verbände bejahen des Weiteren den Konsens innerhalb der EU bei der Novellierung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), der unter anderem eine obligatorische Provisionsoffenlegung ausschließe. Dies sollte der deutsche Gesetzgeber nicht durch ausufernde Regulierungen konterkarieren und auch das Provisionsabgabeverbot stärker gesetzlich verankern, womit „ruinöse Rabattschlachten“ verhindert werden könnten.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (JF1)