Finanzberater: Vermittler begrüßen die neue Berufsbezeichnung
Mit der am 10. März 2021 in Kraft getretenen Transparenzverordnung hat die EU einen neuen Oberbegriff eingeführt: Den „Finanzberater“ beziehungsweise die „Finanzberaterin“. Darunter fallen (vereinfacht dargestellt): Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen – Finanzanlagenvermittler werden nach Auffassung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung perspektivisch zu dieser Gruppe hinzukommen.
Der AfW hat Anfang Mai 2021 seine Mitglieder befragt, wie sie zu diesem neuen Begriff stehen. Dabei wurde betont, dass die bereits geltenden Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel „Versicherungsmakler“ weiterhin gültig sind und beibehalten werden können.
Knapp zwei Drittel der AfW-Mitglieder können sich vorstellen zukünftig die Bezeichnung Finanzberater zu nutzen, circa 21 Prozent lehnen dies ab, circa 14 Prozent haben dazu keine Meinung. Unter den AfW-Mitgliedern sehen 33 Prozent in diesem neuen Oberbegriff eine Aufwertung der eigenen Tätigkeit, knapp 15 Prozent empfindet ihn hingegen als Abwertung und knapp die Hälfte erwartet eine neutrale Auswirkung auf die eigene Tätigkeit.
„An der neuen Bezeichnung FinanzberaterIn begrüßen wir, dass die Beratung betont und nun in die Berufsbezeichnung aufgenommen werden kann. Somit kann eine anspruchsvolle Kerntätigkeit unserer Mitglieder besser kommuniziert werden“, beschreibt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Sichtweise des Verbands.
An der Online-Umfrage haben in der Zeit vom 3. Mai bis 5. Mai 2021 insgesamt 316 AfW-Mitglieder teilgenommen. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.