„Honorare töten nicht“: DVVF findet deutliche Worte für Kritiker
In einem Kommentar mit dem Titel „Honorare töten nicht – Eine Klarstellung“ entgegnet die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen mit deutlichen Worten (DVVF) der Kritik an der Honorarberatung. Diese sei – vor allem je näher die Verabschiedung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD (vormals IMD2) rücke - teilweise polemisch und wenig an die Wahrheit gebunden.
So sei in einem kürzlich veröffentlichten Kommentar das Provisionsverbot für die gestiegene Altersarmut in Großbritannien verantwortlich gemacht worden. Der DVVF hält entgegen: „Es gab und gibt kein Maklersterben in Großbritannien“ und zitiert dazu unter anderem eine Studie der Europe Economics die besagt, dass die Zahl der Advisor (Berater) in den Jahren 2011 bis 2014 tatsächlich zwar um 9.350 gesunken sei, dass davon jedoch 58 Prozent dem Bankensektor zuzurechnen seien - und unter anderem aus dem Umstand resultiere, dass sowohl die Barclay Bank als auch die HSBC Bank ihren abhängigen Vertrieb komplett eingestellt haben, um sich zum Beispiel auf das Online-Geschäft zu fokussieren. Zudem seien mit 40 Prozent auch diejenigen Berater enthalten, die bereits zuvor bekannt gegeben hatten, ohnehin in den Ruhestand gehen zu wollen. In Großbritannien gebe es laut DVVF somit nicht nur kein Maklersterben, sondern deutliche Anzahl-, Umsatz- und Ertragssteigerungen. Das dem Provisionsverbot angelastete angebliche Maklersterben resultiere aus strategischen Bank- oder persönlichen Entscheidungen der Berater.
Es bleibe laut Kommentar noch das „ebenso alte wie falsche Argument“, Honorare würden automatisch zu einer Verteuerung der Leistungen gegenüber dem Kunden führen. Klar sei laut DVVF, dass unterschiedliche Vergütungsmodelle weder vor Maklergier noch Kundendummheit schützen: Findet ein Vermittler einen Kunden, der bereit ist, für die Vermittlung einer Privaten Haftpflichtversicherung 500 Euro zu zahlen, dann verteuern die beiden zusammen die Vermittlung tatsächlich erheblich. Des Weiteren sei „teuer“ ein relativer Begriff, nämlich in Bezug auf das Dienstleistungsergebnis beziehungsweise den Nutzen, den der Kunde daraus ziehe. So zeigten die Erfahrungen der Deutschen Verrechnungsstelle, die seit 2007 das Forderungsmanagement für die Honorare von Vermittlern betreiben, dass Makler auf Honorarbasis in der Lage seien, ihren Kunden im Rahmen der Vermittlung kostenarme Kapitalanlagen und auch Produkte von Direktversicherern anzubieten. Hierzu sei der reine provisionsbasierte Vermittler nicht in der Lage.
In Großbritannien zeige sich seit 2011 zudem, das durch die Umstellung auf Honorarmodelle die Preise für Finanzprodukte rapide gefallen sind. Dies sei auch logisch, da der Makler nichts mehr davon habe, wenn der Kunde mehr Prämie bezahlt. Die Funktion „doppelte Prämie = doppelte Provision“ sei somit hinfällig. Zusätzlich können Makler unter Verwendung von Honoraren Beratungsleistungen erbringen, von denen ein Vermittler, der nur Provisionen vereinnahmt, die Finger lassen würde. Beratungshonorare steigern in solchen Fällen also laut DVVF die Beratungsleistung des Maklers und den Beratungsnutzen des Kunden.
Als Kritik an Pools solle der Kommentar allerdings nicht aufgefasst werden: Sie erbringen laut Kommentar wichtige Dienste, sodass ein Großteil der Makler heutzutage ohne die Dienste der Pools aufgrund des Verwaltungsaufwandes gar nicht existieren könne.
Quelle: Pressemitteilung DVVF
Die Deutsche Verrechnungsstelle unterstützt Versicherungsvermittler und Versicherer bei der Umsetzung von alternativen Vergütungsmodellen. (mb1)