IDD ab Februar 2018 integraler Bestandteil der Initiative "gut beraten"
„Unabhängig davon, ob die Versicherungsvermittlerverordnung nun zum 23. Februar 2018 vorliegt oder nicht: An diesem für Deutschland nach wie vor gültigen Stichtag zur Realisierung des Umsetzungsgesetzes zu IDD, der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, wird gut beraten alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen können“, erklärte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., bei der Vorlage der Jahresbilanz 2017 der freiwilligen Brancheninitiative gut beraten. Die mehr als 131.000 Versicherungsvermittler, die das seit 2014 erprobte System von gut beraten nutzen, könnten an diesem Punkt der IDD-Umsetzung für sich einen Haken machen.
Gut beraten sei in den letzten Monaten so weiterentwickelt worden, dass die Initiative den Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung von 15 Stunden pro Kalenderjahr - voraussichtlich anteilig reduziert für 2018 - für alle Zielgruppen der Richtlinie optimal unterstützen könne, so Höhn. „Wir bedienen damit erstmalig auch die Mitarbeiter der Innendienste, denen wir nun ebenfalls mit der Aufnahme in unsere Weiterbildungsdatenbank und der Dokumentation ihrer Aktivitäten den erforderlichen Weiterbildungsnachweis nach IDD-Anforderungen ausstellen können“, betonte das geschäftsführende Vorstandsmitglied. Diese Datenbank stehe ab Februar 2018 zur Verfügung.
Sollte der Gesetzgeber in der finalen Versicherungsvermittlerverordnung neue Anforderungen vorgeben, würden diese kurzfristig ebenfalls integriert.
Quelle: Pressemitteilung Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft
Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. ist der bildungspolitische Interessenvertreter aller Versicherungsunternehmen und ihrer Partner in Deutschland. (TH1)