IDD-Advisor: Honorarkonzept bietet neues Beratungstool
Mit der Umsetzung der europäischen Insurance Distribution Directive (IDD) in deutsches Recht gelten ab 23. Februar 2018 höhere Anforderungen im Versicherungsvertrieb, denen Berater durch mehr Transparenz und Dokumentation begegnen sollten. Die verschärften Pflichten einzuhalten wird für viele Berater eine Herausforderung. Die Honorarkonzept GmbH hat hierfür den IDD-Advisor entwickelt. Das Beratungstool soll insbesondere die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten bieten.
Heiko Reddmann, Geschäftsführer von Honorarkonzept: „Das eigens für die Partner der Honorarkonzept entwickelte Tool analysiert nicht nur, wie geeignet ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Kunden ist, es liefert auch ein detailliertes und vollständiges Beratungsprotokoll inklusive Angemessenheits-und Geeignetheitsprüfung.“
Alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und Fähigkeit Verluste zu tragen werden berücksichtigt und dokumentiert. Auf Basis dieser Daten könne der Berater mit dem IDD-Advisor die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung vornehmen. Ebenso sei auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichtes möglich. Die relevanten Kundendaten könnten in Kürze direkt aus dem CRM-System importiert werden.
Auch biete eine Bestandsverwaltung im IDD-Advisor Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. Hier können Berater mit wenigen Klicks unter anderem auch die laufende Geeignetheitsprüfung für ihre Kunden vornehmen.
Quelle: Pressemitteilung Honorarkonzept
Die Honorarkonzept GmbH mit Sitz in Göttingen ist ein Servicedienstleister für Honorarberater im Bereich Finanzen und Versicherungen. Das im Jahr 2009 gegründete Unternehmen kooperiert mit über 300 angeschlossenen Honorarberatern, denen es eine Bandbreite von Nettoprodukten, Seminare und Coachings sowie IT-Tools für Beratung, Analyse und Verwaltung zur Verfügung stellt. (TH1)