Makler-Courtage 2021: "Ist 50/50 fair?"

Zum 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das eine wichtige Säule des Immobilienmarktes verändern wird: Die Vermittlung. Die bisher lokal gehandhabte Maklercourtage wird kurz vor dem Jahreswechsel bundesweit gesetzlich geregelt. Dann heißt es: halbe-halbe für Käufer und Verkäufer. In vielen deutschen Bundesländern ist diese Regelung bereits üblich. In Bundesländern wie beispielsweise Hamburg, Berlin und Bremen jedoch nicht; dort trugen bisher die Käufer die volle Provision. Um vor allem letztere künftig zu entlasten, hat der Bundestag im Juni das neue Gesetz verabschiedet. Was bedeutet dies nun für Verkäufer? Lohnt es sich noch, vor dem Inkrafttreten zu verkaufen? „Ob sich ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt stärker lohnt, hängt von diversen individuellen Faktoren ab, zum Beispiel, ob der Verkauf bereits in Planung ist“, sagt Alexander Stehle, Geschäftsführer des Immobiliendienstleisters Hamburg Sotheby’s International Realty.

„Allein aufgrund der neuen Bestimmungen zur Provision überstürzt zu handeln, ist aber nicht ratsam. Wichtiger ist, den für Ihr Anliegen idealen Makler zu finden, das wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ende besser bezahlt machen. Dieser wird Sie auch zu den verbleibenden Möglichkeiten, was die Courtage angeht, beraten“, sagt Stehle.

Zur Verteilung der Courtage gebe es künftig drei Möglichkeiten: Zum einen die bereits beschriebene Teilung, die vertraglich als Doppelprovision zwischen Makler, Käufer und Verkäufer geregelt werden kann. Bei Variante Nummer zwei verpflichtet sich der Verkäufer vertraglich zur Übernahme der Provision, holt sich jedoch maximal die Hälfte vom Käufer zurück. Die verbleibende Möglichkeit ist die Übernahme der vollen Provision durch eine Partei. Für den Käufer sei dies jedoch nur zulässig, wenn er dem Makler einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt und sich das Kaufobjekt noch nicht in dessen Angebot befand.

Es stelle sich die Frage, ob dieses Gesetz künftig Verkäufer abschrecken könnte, einen Makler zu beauftragen. Stehle jedoch befürwortet die Änderung: „Die Reformierung der Maklercourtage wird den Markt in den nächsten Jahren professionalisieren. Nur Qualitätsmakler, die als faire Vermittler zwischen den Interessen von Verkäufer und Käufer einen Mehrwert generieren, werden Bestand haben. Der Interessensausgleich beginnt bei der Findung einer marktgerechten Bewertung, geht über die Verkaufsstrategie und Nutzungsoption bis zur Abwicklung aller Formalitäten. Deshalb begrüßen wir den fairen Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer auch in finanzieller Hinsicht.“

Von der Tätigkeit des Maklers profitierten letztlich beide Seiten: Der Makler kenne den Markt und seine Preise sowie die rechtlichen Grundlagen, die beim Kauf zu berücksichtigen sind. Dies schütze sowohl den Käufer als auch den Verkäufer vor rechtlichen Hürden und falsch eingeschätzten Preisen. „Es ist also ratsam, den arbeitsintensiven Prozess des Verkaufs in die Hände eines Maklers zu legen – vor allem viele Verkäufer unterschätzen immer wieder die anfallenden Schritte bis zur finalen Vertragsunterzeichnung“, so der Immobilienfachmann.

Sotheby’s International Reality sieht die Vorteile des kommenden Gesetzes also in der bundesweiten Einheitlichkeit, in der Professionalisierung des Marktes und der Fairness gegenüber allen Marktteilnehmern. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Sotheby’s

Sotheby’s International Realty ist ein Experte im Bereich Premium-Immobilien. Das Unternehmen verfügt über ein globales Netzwerk mit 990 Niederlassungen in 72 Ländern.

www.bw-sothebysrealty.com

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