Neuer Branchenstandard im Datenschutz für Versicherungsmakler
Seit 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzinformation für Kunden inklusive Einwilligungserklärung (EWE). Auf Initiative des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wurde nun gemeinsam mit der beim AfW angesiedelten Initiative „Pools für Makler“ und mit fachlicher Unterstützung weiterer Partner der Branche - auch von Versicherern - eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung erarbeitet. Ziel ist es, den Maklern und den Unternehmen eine breit am Markt akzeptierte und abgestimmte Vorlage zu bieten und einen Marktstandard zu setzen.
„Ein solch komplexes Thema wie der Datenschutz bedarf einer Gemeinschaft zur Lösung. Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, auf so breiter Basis dieses Ergebnis für die Branche zu erzielen“, kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Friedel Rohde, Projektkoordinator beim Arbeitskreis Beratungsprozesse, dessen Mitglieder bei der Erstellung der Einwilligungserklärung mitgearbeitet haben, kommentiert das Ergebnis: „Für uns als Arbeitskreis Beratungsprozesse hat die Unterstützung von Maklern mit praxistauglichen Arbeitsmaterialien oberste Priorität. Deshalb begrüßen wir das Vorhaben, beim komplexen Thema Datenschutz einen Branchenstandard zu initiieren. Im nächsten Schritt sollte eine modulare Lösung entstehen, mit der Makler den Umfang der EWE je nach Beratungssituation und Branche einschränken können. Unsere Praktiker arbeiten gern daran mit.“
Guido Wehmeyer, Syndikusanwalt bei der Allianz Leben, äußert: „Wir unterstützen diese Brancheninitiative. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und Verständlichkeit für unsere Kunden und die ungebundenen Vermittler. Aus einer einheitlichen Erklärung kann ein Versicherer zudem deutliche Prozessvereinfachung ableiten. Anstelle individueller und damit fehleranfälliger Formulierungen kann der ungebundene Vermittler nun auf ein einheitliches Wording unter Berücksichtigung der Musterformulierungen des GDV zurückgreifen.“ (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung AfW
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