Neuer DIN-Standard für die Anlageberatung veröffentlicht

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat mit „DIN 77223“ einen neuen Standard für die Anlageberatung veröffentlicht. Die neue Norm unterstützt Finanzberater, ein Risikoprofil von Privatanlegern einfach und standardisiert zu erarbeiten. So sollen Privatpersonen mehr Sicherheit bei Investitionsentscheidungen erhalten und zugleich vor interessensgesteuerten Risikoprofilierungen geschützt werden. Das Dokument mit dem Titel „DIN 77223 – Finanzdienstleistungen – Risikoprofilierung von Privatanlegern - Abgleich mit Gesamtvermögen und zweckbezogenen Vermögensteilen“ ist ab sofort über www.beuth.de erhältlich.

„Der Leitfaden hilft Finanzberatern und Kunden gleichermaßen, die Risikotragfähigkeit realistisch einzuschätzen“, erklärt Dr. Klaus Möller, Obmann des Normenausschusses und Vorstand vom Defino Institut für Finanznorm. Das senke die Gefahr, dass eine Investition am Ende nicht den gewünschten Erwartungen entspricht oder gar zu einer finanziellen Notlage führt. Eine Besonderheit sei, dass die Norm auch die Risikoklassifizierung von Immobilien enthält. Diese ist nach Auffassung des DIN-Arbeitsausschusses – der sich aus Maklern, Unternehmens- und Verbandsvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherschützern zusammensetzt – unabdingbar, um die Risikostruktur des vorhandenen Vermögens festzustellen und mit der Risikobereitschaft abzugleichen. „Ein solches Regelwerk gab es in Deutschland bislang nicht“, betont Möller. Die Norm ist nach der im Februar 2019 veröffentlichten DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ und der im September 2021 veröffentlichten DIN 77235 „Finanzanalyse von Unternehmen“ bereits die dritte DIN-Norm für die Finanzberatung.

Inhaltlich schließt die DIN 77223 an die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ an, nimmt einzelne Teilbereiche – etwa die Ergebnisdarstellung – aber noch einmal konkreter in den Blick. Der methodische Ansatz umfasst dabei drei übergeordnete Prozessschritte: Datenaufnahme, Datenaufbereitung und abschließende Ergebnisdarstellung. Im ersten Schritt werden die notwendigen Daten zur Risikoprofilierung mittels Tabellen erhoben. Dazu zählen beispielsweise die finanzielle Situation des Anlegers, seine Kenntnisse und Erfahrungen mit einzelnen Vermögensanlagen, die generelle Risikobereitschaft sowie Anlagebetrag, -zweck, -dauer und Liquidierbarkeit der geplanten Investition. Im zweiten Schritt wird das Know-how des Anlegers unter Berücksichtigung der eigenen Risikotragfähigkeit und Risikoklasse seines Gesamtvermögens mit Formen der Entscheidungsfindung sowie einzelnen Vermögensanlagen abgeglichen. So erhalten Beraterinnen und Berater ein detailliertes Bild des Anlegers, das alle erforderlichen Parameter für die Risikoprofilierung abdeckt und als Grundlage für die anschließende Beratung dient. Ebenso lassen sich auch nur einzelne Module als DIN-konforme Bausteine nutzen und in bereits etablierte Prozesse integrieren. (DFPA/JF1)

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit.

www.din.de

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