Plansecur fordert steuerliche Fördergrenzen bei bAV-Lösungen

In der Diskussion um eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat sich der Finanzdienstleister Plansecur für eine deutliche Erhöhung der steuerlichen Fördergrenzen und eine Reduzierung der Komplexität ausgesprochen. Mit einer Verdoppelung der Absetzbarkeit von Beiträgen zur bAV auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung werde dieser Vorsorgebaustein auch für Besserverdiener deutlich attraktiver, sagte Plansecur-bAV-Experte Andrew J. Hartsoe auf einer Veranstaltung des CDU-Wirtschaftsrates zum Thema Alterssicherung. „Die aktuell gültige Vier-Prozent-Regelung - 2016 können 2.976 Euro ohne Abzüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine bAV eingezahlt werden - ist zu gering. So wird zum Beispiel ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem bAV-Baustein in dieser Höhe seine Versorgungslücke fürs Alter nicht adäquat schließen können“, berichtete Hartsoe auf dem Infoabend in Kassel.

Der Plansecur-Experte sprach sich auch für die Einführung einer sogenannten Auto-Enrolment-Lösung aus, bei der Arbeitnehmer automatisch in die bAV-Lösung ihres Arbeitgebers einbezogen werden, diese aber bei Desinteresse abwählen können. Ansonsten verhindere die „Entscheidungslethargie“ der Mitarbeiter, dass sich genügend von ihnen an der bAV beteiligten.

An die Arbeitgeber appellierte Hartsoe, die bAV stärker als Gewinnungs- und Bindungsinstrument einzusetzen. Wenn sich die Zahl der Arbeitskräfte hierzulande so wie prognostiziert entwickeln würde, könnten attraktive Betriebsrentenmodelle den Ausschlag geben, dass sich ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Firma entscheide. In diesem Zuge sei es von Vorteil, im Unternehmen aktiv für das Modell zu werben und aufgrund der Entgeltumwandlung eingesparte Sozialversicherungsbeiträge an die Mitarbeiter weiterzugeben.

Auch der Gesetzgeber kann nach Hartsoes Auffassung die Verbreitung der bAV stärker als bisher fördern. Dafür kämen eine Reduzierung der Beitragsbelastung in der Rentenphase und eine Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung, gemeint ist die Zahlung von Sozialversicherungsabgaben in der Anspar- und in der Rentenphase, in Betracht. Ideen, nach denen Bund oder Länder selbst als bAV-Anbieter auftreten, unterstützt er nicht: „Ich bezweifele, dass der Staat dies effizienter als die Privatwirtschaft hinbekäme und glaube, dass dies zu Verwerfungen auf dem Finanzdienstleistungsmarkt führen könnte, wenn ein Staatsfonds dort ein großer Player würde. Hinzu kommt, dass die ,Nahles-Rente‘ oder die von Hessens Landesregierung ins Spiel gebrachte ,Deutschland-Rente‘ dem deutschen Hang zu überbordender Regulierung folgen. Wir brauchen weniger und nicht noch mehr Komplexität im System. Diese Komplexität kostet Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berater und Versicherer Milliarden.“

Quelle: Pressemitteilung Plansecur

Die Plansecur GmbH für Finanzdienstleistung und Vermittlung ist ein konzernunabhängiges Unternehmen für Finanzplanung und Vermittlung mit Sitz in Kassel. Sie bekennt sich seit ihrer Gründung 1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen etwa 200 Berater über 60.000 Kunden. (JF1)

www.plansecur-beratung.de

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