Provisionsverbot in Großbritannien erfolgreich - in Deutschland muss noch nachgebessert werden

In Großbritannien habe das Verbot von Provisionen in der Finanzberatung zu einer Professionalisierung des Beratungsmarktes geführt. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie im Auftrag der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority). „Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass ein Provisionsverbot bei Finanzprodukten sowohl für Anleger als auch für Finanzberater viele Vorteile hat“, erklärt Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH). Großbritannien sei in dieser Hinsicht schon deutlich weiter als Deutschland.

Die Studie belegt, dass die große Mehrheit der Finanzberater inzwischen die neu eingeführten Minimum-Standards erfüllt. Eine wachsende Zahl der Berater qualifiziert sich über diese Minimum-Standards hinaus. Die zunehmende Qualifizierung in Verbindung mit einem stärkeren Fokus auf der Qualität der Beratungsleistung habe zu einer deutlichen Professionalisierung des Beratermarktes geführt, erklären die Studienverfasser. Mit Blick auf den Zugang sämtlicher Bevölkerungsschichten zu Finanzberatung ließen sich keine Einschränkungen belegen. Die Finanzberater seien überwiegend daran interessiert, ihren Kundenstamm weiter auszubauen. Auf Seiten der Verbraucher lässt sich demgegenüber eine kritischere Prüfung der Beratungsleistung feststellen - stimme aus Sicht der Kunden das Preis-Leistungsverhältnis nicht, bestehe die Gefahr einer Hinwendung zu günstigeren Beratungsmodellen. Dabei haben sowohl der durchschnittliche Erlös als auch die Profitabilität bei den Beratungsunternehmen zugenommen.

„Die Erkenntnisse nach zwei Jahren Provisionsverbot in Großbritannien sind sehr ermutigend“, so BVDH-Vorsitzender Schmidt: „Es zeigt sich, dass die häufig formulierte Kritik eines unzureichenden Zugangs zur Finanzberatung für weite Bevölkerungskreise nicht stichhaltig ist. Die Zahl der Finanzberater ist in Großbritannien seit Einführung des Provisionsverbots gleich geblieben, die Qualifikation der Berater hat sich erhöht. Für Anleger ist dies eine gute Nachricht.“

In Deutschland sei man jedoch noch nicht so weit. Zunächst gelte es, das Honoraranlageberatungsgesetz weiter zu verbessern. Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) haben sich 65 Honorar-Finanzanlagenberater per 31. Dezember 2014 registriert. Beim Honoraranlageberater-Register der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind aktuell 15 Unternehmen registriert. „Die noch immer geringe Zahl der Registrierungen zeigt, dass das Honoraranlageberatungsgesetz Verbesserungsbedarf hat“, erklärt Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH. So sollte beispielsweise eine größere Transparenz durch das Vorschreiben von Nettorenditen geschaffen werden, die Honorarberatung sollte auch auf Versicherungsprodukte ausgeweitet werden, auch sollten Provisionen und Honorare steuerlich gleichgestellt werden.

Quelle: Pressemitteillung BVDH

Der Berufsverband deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) mit Sitz in Berlin wurde im Oktober 2010 von der Quirin Bank AG und der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. (JF1)

www.deutsche-honorarberater.de

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