Prüfberichte für Finanzanlagenvermittler: BIT Treuhand kooperiert mit Buchprüfungsgesellschaft
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung sind in diesem Jahr zum ersten Mal gesetzlich verpflichtet, einen Prüfbericht über ihre Tätigkeit erstellen zu lassen. Hilfe bei der Erstellung der jährlichen Prüfberichte bietet eine neue Kooperation der BIT Treuhand. In Zusammenarbeit mit der Buchprüfungsgesellschaft Dr. Bischoff & Tann in Hamburg können Vermittler die notwendigen Prüfberichte nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung kostengünstig erstellen lassen.
Am 31. Dezember diesen Jahres endet die Frist für die Abgabe des Prüfberichtes für das Jahr 2013. Im Rahmen dieser Prüfungen wird kontrolliert, ob und inwieweit die Erlaubnisinhaber nach § 34f Gewerbeordnung ihren umfangreichen Verpflichtungen im Rahmen der täglichen Arbeit nachgekommen sind.
Peter Tann, vereidigter Buchprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer von Dr. Bischoff & Tann: „Unser Haus hat für das Thema Prüfberichte nach Finanzanlagenvermittlungsverordnung den Bereich Banken und Finanzdienstleistungsinstitute erweitert. Wir haben uns mit Herrn Dipl.-Kfm. Torsten Krüger, der zuvor bei der Handelskammer Hamburg in verantwortlicher Position in der Thematik gearbeitet hat, auch personell verstärkt. Wir werden Finanzdienstleistern künftig beratend zur Seite stehen und die Prüfberichtserstellung nach Finanzanlagenvermittlungsverordnung als Dienstleistung anbieten. Besonderen Wert haben wir darauf gelegt, die Prüfungspraxis so zu organisieren, dass die notwendigen Prüfungshandlungen effizient und zeitnah umgesetzt werden können.“
Quelle: Pressemitteilung BIT Treuhand
Die BIT Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG ist ein B2B-Vertrieb für geschlossene Alternative Investmentfonds (AIFs) und andere Sachwertinvestments mit Sitz in Neuwied. Das Unternehmen beschäftigt 18 Mitarbeiter und verzeichnete im Jahr 2012 ein Absatzvolumen von 102 Millionen Euro. (jpw1)