Qualitypool: WIKR verabschiedet - Zahl der Baufi-Makler wird sinken
Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat den Bundesrat passiert und wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Immobiliardarlehensvermittler benötigen danach lediglich die Erlaubnis als Darlehensvermittler nach §34 c Gewerbeordnung (GewO). Im Gesetzentwurf war zusätzlich die Erlaubnis als Immobilienmakler vorgesehen. Dennoch: Die WIKR wird mit ihren Anforderungen an die Qualifikation von Darlehensvermittlern eine Konsolidierung der Branche zur Folge haben. Die Zahl der Baufinanzierungsmakler wird sinken - davon ist der Maklerpool Qualitypool überzeugt.
„Die Branche atmet auf, da sich der Gesetzgeber damit an der gängigen Praxis orientiert hat“, sagt Michael Neumann, Geschäftsführer von Qualitypool. „Für Makler gilt es zu berücksichtigen: Wer weiterhin Darlehen vermitteln möchte, muss innerhalb einer einjährigen Übergangsfrist bis zum 21. März 2017 eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler erworben haben.“
Mit der WIKR ist ein hoher Umsetzungsaufwand verbunden. Neumann geht davon aus, dass der Trend zu Maklerpools geht, die ihren Vermittlern den steigenden Verwaltungsaufwand abnehmen. „Für Qualitypool erwarten wir Wachstumschancen“, so Neumann. „Weitere Baufinanzierungsmakler werden sich uns anschließen. Makler ohne §34i können bei uns als Tippgeber fungieren, für die wir die gesamte Abwicklung der Finanzierung übernehmen.“
Quelle: Pressemitteilung Qualitypool
Die Qualitypool GmbH ist ein unabhängiger Maklerpool mit mehr als 750 aktiven Maklern. Die Gesellschaft bietet ihren Maklern ein breites Portfolio an Produkten zur Finanzierung, Versicherung und Geldanlage. Qualitypool ist eine hundertprozentige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG. (TH1)