Rund 40 Prozent der Arbeitnehmer ohne betriebliche Altersversorgung
Arbeitnehmer in Deutschland haben einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Doch obwohl der Rechtsanspruch auf „Entgeltumwandlung“ seit 2002 besteht und seit 2013 auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Entgeltumwandlung haben, sind rund 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland dem jüngsten Alterssicherungsbericht zufolge ohne bAV. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.
Bei der sogenannten Entgeltumwandlung überweist der Arbeitgeber einen Sparbeitrag unmittelbar aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers in einen Vorsorgevertrag, bis zu einer bestimmten Höhe steuer- und sozialabgabefrei. Dafür kann er auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nutzen. Einkommensteuer- und sozialabgabenpflichtig sind erst die Auszahlungen im Ruhestand.
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Sofern keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen, muss der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag vom Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden. „Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der bAV sogar mit einem Zuschuss. Das macht die Betriebsrente für den Arbeitnehmer zusätzlich attraktiv“, so der BVI.
Quelle: Mitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 80 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit über zwei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (TH1)