Studie: Bank-Manager ignorieren vorgeschriebenen Risikoschutz

Banken in Deutschland stellen offenbar vergeblich Regeln auf, um sich vor Risiken zu schützen. Insgesamt 68 Prozent der Fach- und Führungskräfte informieren sich nur unregelmäßig über veränderte Abläufe im Unternehmen. Und 62 Prozent nutzen das Regelwerk nicht mal dann, wenn sie innerhalb des Instituts neue Aufgaben übernehmen - ein Risiko für Banken, die gegenüber der Bankenaufsicht nachweisen müssen, dass im Risikomanagement alle Regeln eingehalten werden. Das zeigt eine Studie der Unternehmensberatung Procedera Consult. Befragt wurden rund 100 Fach- und Führungskräfte in deutschen Banken.

Vielen Managern sei nicht bewusst, dass sie durch dieses Verhalten ihren Arbeitgeber in eine schwierige Lage bringen können. Die US-amerikanische Großbank Wells Fargo habe eine Millionenstrafe akzeptiert, weil Bankangestellte Scheinkonten angelegt haben. Mehr als 5.000 Mitarbeiter habe das Geldhaus wegen des Skandals bereits entlassen. Doch der angerichtete Schaden wiege weitaus schwerer. „Die Gesellschaft ist alarmiert“, sagt Ralf Heydebreck, Experte für bankfachliches Anweisungswesen bei Procedera Consult. „Regelbrüche im Bankgewerbe gefährden das Vertrauen in die Kreditinstitute und schüren Vorurteile.“

Der Gesetzgeber sehe sich in vielen Fällen gezwungen, aktiv zu werden. So fordere die europäische Bankenaufsicht künftig, dass Kreditinstitute eine Risikokultur entwickeln, um einem möglichen Fehlverhalten vorzubeugen. „Das beste Regelwerk nützt nichts, wenn Anwender die Vorschriften einfach umgehen können“, so Heydebreck. Der Experte sieht aber nicht nur die arbeitsrechtliche Verpflichtung von Mitarbeitern, sich angemessen zu verhalten. Auch ein Versehen oder ein technischer Defekt könnten für eine fehlerhafte Kontoeröffnung verantwortlich sein. Dafür bräuchten die Institute wirksame Instrumente, um die internen Abläufe zu überwachen. „So viele Scheinkonten auf einmal hätten bei einem hochentwickelten Kontrollsystem auffallen müssen.“

Eine mögliche Erklärung für das Fehlverhalten: Viele Mitarbeiter fühlen sich durch das gesetzlich vorgeschriebene Organisationshandbuch nicht ausreichend unterstützt und nutzen es deshalb nicht. Mehr als ein Drittel der Befragten bemängeln etwa einen bestenfalls mittelmäßigen Bedienkomfort. Fast ebenso viele schlagen sich mit teils unverständlichen Formulierungen herum. Einen Spitzenwert erreichen die elektronischen Regelwerke nur bei der Verfügbarkeit. Rund 44 Prozent bewerten diesen Aspekt als sehr gut. „Das Angebot ist da, aber die Mitarbeiter nutzen es noch nicht vollumfänglich“, so Heydebreck. „Die Banken müssen mehr dafür tun, dass Regeln eingehalten und nicht als Hindernis für die eigene Arbeit wahrgenommen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Procedera Consult

Die Procedera Consult GmbH mit Sitz in Berlin ist eine auf Organisationsfragen spezialisierte Unternehmensberatung für Banken und Sparkassen. Seit 2008 unterstützt das Unternehmen Organisationsbereiche von Kreditinstituten im Prozessmanagement sowie der Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowohl fachlich wie auch technisch. (mb1)

www.procedera.de

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