Vermittler befürworten regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung
Mit dem Sachkundenachweis ist es künftig nicht mehr getan. Nach Einschätzung des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung gilt es als sicher, dass über die Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) aus Brüssel eine zusätzliche Pflicht zur ständigen Weiterbildung auf Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler zukommen wird. Laut dem AfW-Vermittlerbarometer, einer Branchenumfrage unter 1.286 Vermittlern, begrüßt eine Mehrheit die neue Qualifizierungsoffensive.
So befürworten mit 70,1 Prozent mehr als zwei Drittel der Befragten eine regelmäßige Weiterbildungsverpflichtung. 22,8 Prozent lehnen sie ab, während 7,4 Prozent noch keine Meinung dazu haben.
„Wie die Weiterbildungsregelungen letztlich aussehen werden, wissen wir erst nach Umsetzung der IMD II in deutsches Recht“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Eine Garantie dafür, dass derzeitige Bildungssysteme anerkannt werden, würde es nicht geben. „Es kann auch sein, dass analog zum Sachkundenachweis eine unabhängige Zertifizierung etwa durch die Industrie- und Handelskammern erfolgen wird.“ Es sei klar, dass eine Weiterbildungsverpflichtung nicht rückwirkend eingeführt werden könne, zumal mit einer Übergangsfrist zu rechnen sei.
Drei Viertel (76,8 Prozent) der befragten Vermittler verlangen, dass eine Weiterbildungsverpflichtung für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten müsse. Ausnahmen dürfe es nicht geben.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (TH1)