Vermittler-Verband: Nicht an den Prämien der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sparen

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) beobachtet bei Beratern und Vermittlern seit einigen Monaten einen sorgloseren Umgang mit ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth sieht darin neben der bei Vermittlern verbreiteten Sparmentalität eine Reaktion auf eine zunehmend angespannte wirtschaftliche Situation in der freien Finanzberatung und auf ein rückläufiges Geschäft durch die Corona-Krise.

Barth: „Das neu erwachte Kostenbewusstsein ist zwar verständlich und zuweilen auch angebracht, aber die VSH ist zum Kosten sparen die denkbar ungeeignetste Stellschraube. Denn wer sich für einen scheinbar günstigen Tarif entscheidet, nimmt auch immer nicht gleich erkennbare Nachteile in Kauf.“ Tritt ein ungedeckter Schadensfall aufgrund von Klauseln mit geringerem Leistungsumfang ein, könne der Schadensersatz schnell einen fünf- oder zuweilen sechsstelligen Betrag erreichen und damit den Ruin des Vermittlers bedeuten.

Während für kompetente Makler solche inhaltlichen Fakten zur VSH noch einigermaßen nachvollziehbar seien, sei eine Beurteilung der Politik seitens des Versicherers in der Schadensbearbeitung und -regulierung nur schwer möglich. Positive Indizien in der Bewertung eines Versicherers seien, wenn der Versicherer mit den Risiken im deutschen Vermittlungsmarkt bestens vertraut ist, wenn der Versicherer auf Basis eines gewachsenen Bestandes eine verlässliche Prämien-Kalkulation besitzt und wenn er sich bei Schadensfällen als fairer Partner erwiesen hat. Positiv zu bewerten seien VSH-Spezialmakler, die mit Ihrer Erfahrung im Umgang mit den Versicherern ihre Konzepte über die Jahre immer weiter optimiert und neuen Risiko-Bedingungen angepasst haben und - für die Schadensregulierung besonders wichtig - dabei stets unabhängig von Weisungen des Versicherers geblieben sind.

Aus Sicht des VSAV sei Vorsicht angezeigt, wenn VSH-Konzepte zu offensiv als besonders günstig in den Markt getragen werden. Dies könne bedeuteten, dass die Versicherer auf der anderen Seite eine restriktive Schadenspolitik verfolgen müssen. Klar müsse den Maklern auch sein, dass bei einem wachsenden Bestand auch das Haftungsvolumen steigt - gerade bei Gewerbeversicherungen und in der Betrieblichen Altersvorsorge über die gesetzlichen Pflichtversicherungssummen hinaus. Da sei eher eine Anpassung der Haftungssumme nach oben angezeigt als sich auf Pflichtuntergrenzen auszuruhen. Zumal eine Verdoppelung der Deckungssumme schon für einen verhältnismäßig geringen Beitrag möglich sei. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung VSAV

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) ist eine 2004 gegründete Branchenvereinigung zur Förderung der beruflichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler. Sie hat über 1.000 Mitglieder und rund 40 Netzwerkpartner.

www.vsav.de

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