Votum und AfW veröffentlichen Empfehlungen zu Hinweispflichten für Versicherungsmakler
Die Vermittlerverbände Votum und AfW haben gemeinsam mit Fachjuristen von Verbünden und Maklerpools Empfehlungen für Versicherungsmakler erarbeitet, die sich aus dem sogenannten „Verivox-Urteil“ ergeben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung („Verivox-Urteil“) vom 22. September 2021 unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmakler eine – an sich gebotene – ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen würde und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestalten sein müssten.
Um eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der Verbände Votum und AfW Empfehlungen an die Maklerschaft zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet.
„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Die gesetzlichen Hinweispflichten gelten nicht nur für die Makler, die im Netz Vergleiche anbieten. Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen. Die nun erarbeiteten Empfehlungen bieten den Maklern ein fundiertes Gerüst für den Umgang mit dieser Herausforderung“, so Votum-Vorstand Martin Klein.
„Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die bereits auch zur Genüge diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können“, so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth. (DFPA/JF1)
Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist eine Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren rund 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.