Die strategische Ausfinanzierung von versicherungsfreien Versorgungswerken
Warum müssen Unternehmer, also Arbeitgeber, noch mehr umdenken und für Ihre Mitarbeiter mehr bieten als sie es bisher schon tun? Gastbeitrag von Thomas Hennings, BLM Consult
In der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es unterschiedliche Durchführungswege, nämlich nach den Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz, BetrAVG) die Direktzusage, die Pensionskasse, die Direktversicherung, den Pensionsfonds und die Unterstützungskasse. Die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds werden als mittelbare (versicherungsförmige) Durchführungswege bezeichnet, da ihre Finanzierung über ein rechtlich selbständiges Unternehmen, in der Regel einen Lebensversicherer, erfolgt. Die Direktzusage und die (rückgedeckte) Unterstützungskasse wurden und werden zum Teil auch noch über Lebensversicherungen ausfinanziert. Die stetigen Verschlechterungen an den Kapitalmärkten führen jedoch mittlerweile zu einem Umdenken bei der Auswahl der Durchführungswege und deren Ausfinanzierungsmöglichkeiten. Denn die Lebensversicherer stöhnen und ächzen mehr denn je. Die Anlagegewichtung liegt bei den konventionellen Kapitallebens- und Rentenversicherungen überwiegend in Staatsanleihen und weiteren festverzinslichen Wertpapieren. Damit ist heute, vor allem aber morgen und übermorgen kein Gewinn mehr für die Vielzahl von Kunden zu erzielen. Ganz im Gegenteil: Garantien möchten Teile der Branche am liebsten abschaffen.
Warum müssen Unternehmer, also Arbeitgeber, noch mehr umdenken und für Ihre Mitarbeiter mehr bieten als sie es bisher schon tun? Qualifizierte Arbeitnehmer suchen sich ihren Arbeitsplatz mittlerweile aus. Die Fluktuation muss eingedämmt werden, es gilt als Arbeitgeber daher, sich attraktiver aufzustellen als bisher. Zudem sollte der Unternehmer solch charmante Lösungen finden, bei denen er auch selber spürbare Vorteile nutzen kann.
Es gibt zwei Arten der betrieblichen Durchführungswege, die sofortigen Nutzen und monetäre Mehrwerte bieten: die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, und die eigene Unternehmenskasse, die auch pauschal dotierte Unterstützungskasse genannt wird. Widmen wir uns der eigenen Unternehmenskasse, die übrigens der älteste Durchführungsweg der bAV in Deutschland ist. Dort wird den Arbeitnehmern in der Regel ein attraktiver garantierter Zins zum Renteneintritt „zugesagt“. Diese Zusage muss der Unternehmer einhalten, das heißt er steht für die Zusage ein gemäß § 1 BetrAVG. Die Ausfinanzierung der Zusagen, resultierend aus den monatlichen Beiträgen der Arbeitnehmer und/oder auch des Arbeitgebers, fließen nun nicht zu einer Lebensversicherung, sondern in die eigene Unterstützungskasse. Von dort aus fließen die Beiträge als Darlehen, ohne es besichern zu müssen, retour an das Unternehmen. Diese neu geschaffene und zum Teil extrem hohe neue Liquidität sollte ganz oder teilweise zur Ausfinanzierung der Mitarbeiterzusagen verwendet werden. Diese Ausfinanzierung ist frei in der Vermögensanlage, das heißt der Unternehmer kann die Assetklassen und Anlageformen theoretisch und praktisch frei auswählen. Die Mehrzahl der Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber ist in der Geld- und Kapitalanlage aber nicht wirklich beheimatet. Somit ist professionelle Beratung und Betreuung von Anlagespezialisten zu empfehlen.
Worauf sollte aber der Unternehmer in der gemeinsamen Ausfinanzierungskonzeption mit dem Anlageberater achten? Es müssen stets sogenannte „Cash-Positionen“ (Reservepolster) aufgebaut und gehalten werden. Das sollte durch eine gute Vermögensverwaltung permanent geschehen. Dazu sollte der Unternehmer die mittel- und langfristigen Ausfinanzierungsziele im Fokus haben. Dies kann mittels vermögensverwaltender Fonds und auch unternehmerischer Beteiligungen, die in Sachwerte wie zum Beispiel Immobilien- und Logistikwerte, Rohstoffe oder Wertmetalle investieren, erfolgen. in Zudem sollte in der Ausfinanzierung der Zusagen zu keinem Zeitpunkt eine Einseitigkeit entstehen, also kein sogenanntes Klumpenrisiko durch ein einzelnes Anlageprodukt. Der Unternehmer mische und streue das Anlagekapital in Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit, das genießt immer Priorität. Auch sind regelmäßige Besprechungen, zum Beispiel Vierteljahres- oder Halbjahresgespräche mit den Anlageberatern sehr zu empfehlen.
Thomas Hennings ist Chief Operating Officer (COO) der BLM Consult - Betriebliches LohnkostenManagement Consult GmbH, Abenberg/Bremen. Für DFPA berichtet er in loser Folge über Möglichkeiten des betrieblichen Lohnmanagements.