MiFID II und die Folgen: Kosten über alles!?
Gastbeitrag von Klaus Wolfermann, PI-Gruppe
Die Vorschriften der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MIFID II) sind in der Branche der Alternativen Investmentfonds (AIF) angekommen. In diesem Zusammenhang nährt die gebotene Kostentransparenz über die obligatorische Ex-ante Kostendarstellung, die dem Anleger vor Zeichnung eines AIF überlassen werden muss, die Diskussion über Art, Höhe und Auswirkungen von Kosten auf den Anlageerfolg.
Natürlich vermindern Kosten den möglichen Ertrag. Insofern ist es auch nachvollziehbar, dass über das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die Vorschrift etabliert wurde, gerade bei Publikumsfonds alle anfallenden Kosten abschließend in den Anlagebedingungen aufzuführen, sodass sich Anleger und Vermittler darüber informieren können.
Bei der Ex-ante Kostendarstellung sollen die Kosten absolut in Euro und in Relation zum Eigenkapital des AIF abgebildet werden. Im Widerspruch dazu hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des KAGB darauf verlegt, die Kostenangaben in Relation zum Nettoinventarwert zu verlangen, einer Größe, die im Zusammenhang mit Sachwertinvestitionen für Anleger, Vermittler und Anbieter eher schwierig zu fassen ist. Dies gilt insbesondere für die Prognose der Entwicklung dieser Kennzahl über die Fondslaufzeit. Das erklärte Motiv, die verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft über diese Bemessungsgrundlage an den Risiken eine Kapitalanlage beteiligen zu wollen, ehrt den Regulator, geht aber nach der Lebenserfahrung am Ziel vorbei. Denn gerade, wenn Assetklassen typische Risiken auftreten, die gerade nicht von einer KVG und deren Wirken abhängen, wäre besonderer Aufwand des Fondsmanagements gefordert. Das aber kostet ein Mehr an Zeit, Einsatz und Ressourcen, die den Vorschriften folgend dann aber nicht kostendeckend erbracht werden müssen.
Damit ist man auch schon mitten im Thema. Im Zusammenhang mit der Verwaltung von Sachwertinvestitionen fallen eine Vielzahl von Aufgaben an, die im Bereich der Wertpapierfonds (OGAW) nie anfallen können. So steht am Beginn immer die Auswahl der Zielinvestments. Die Allokation von Wertpapieren und Sachwertinvestitionen wie zum Beispiel Immobilien unterscheidet sich markant. Der Aufwand, geeignete Immobilien zu finden, zu analysieren und zu erwerben, erfordert einen erheblich größeren zeitlichen Aufwand und verschiedene Kompetenzen, die interdisziplinär zusammenwirken und koordiniert werden müssen.
Auch innerhalb der Assetklasse Immobilien unterscheiden sich die verschiedenen Strategien. Werden bei einem Core-Immobilienfonds ein oder zwei Gewerbeobjekte analysiert, die von einer kleinen Zahl Mietern mit langlaufenden Mietverträgen wirtschaftlich getragen werden, oder müssen bei Wohnobjekten hunderte von Mietverträgen gemanagt werden. Dies setzt sich natürlich über den Bewirtschaftungszeitraum entsprechend fort und findet seinen Gipfel im Exit-Prozess, der für die Anleger meist einen entscheidenden Beitrag zum Anlageerfolg leisten soll.
Aus diesem Grund müssen die bloßen Kostenvergleiche von Kapitalanlagen zu Fehleinschätzungen führen. Vielmehr muss die Plausibilität der Kosten in Relation zum tatsächlichen Aufwand – zeitlich, räumlich und vor allem im Hinblick auf Kompetenz und Erfahrung – überprüft und bewertet werden.
In seinem Gesetz der Wirtschaft formulierte der englische Schriftsteller und Sozialphilosoph John Ruskin: „Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
Im Zusammenhang mit AIF bedeutet das, dass man ihn auf keinen Fall nur nach den anfallenden Kosten beurteilen darf. Profan betrachtet leistet das Fondsmanagement „nur“ eine Dienstleistung, die der Anleger bei einer Investition als Direktinvestment selbst erbringen müsste und würde, vorausgesetzt er hätte dafür genug Know-how, Kapital, Marktzugang, Lust und vor allem Zeit!
Bei AIF kann objektiv betrachtet auch die im OGAW-Segment geführte Diskussion um aktives Management oder passives Verhalten nicht aufkommen, da zum Beispiel Immobilien als Sachwertinvestition immer eine aktive Steuerung als Erfolgskomponente erfordern.
Insofern muss sich die Abwägung und Bewertung von anfallenden Kosten darauf beschränken, welche Leistung der Anleger erhält für die Kosten, die dem AIF belastet werden und ergeben sich nach Kosten noch ausreichend attraktive Ertragserwartungen. Lassen Sie uns daher lieber stets den Fokus darauf richten, wie und welche Erträge entstehen können.
EXXECNEWS-Autor Klaus Wolfermann ist geschäftsführender Gesellschafter der PI Pro Investor GmbH & Co. KG, Röthenbach. Der Gastbeitrag ist zuerst erschienen in EXXECNEWS Ausgabe 06/2018.