Apobank streicht Verwahrentgelte
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) wird für ihre Kunden ab dem 27. Juli 2022 keine Verwahrentgelte mehr berechnen. Dieser Schritt folgt auf die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), die Leitzinsen mit Wirkung zum 27. Juli 2022 um 50 Basispunkte und den Zins für die Einlagefazilität auf null Prozent anzuheben. Die Apobank hatte bereits bei Einführung angekündigt, keine Verwahrentgelte für Privatkunden mehr zu berechnen, sobald der Zins für die Einlagefazilität nicht mehr negativ ist.
Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der Apobank „Wir begrüßen den Zinsschritt der Europäischen Zentralbank. Gerade in Zeiten, die durch die steigende Inflation und die Unsicherheiten infolge des Ukraine-Kriegs geprägt sind, ist das ein wichtiges Signal zur Geldwertstabilität. Für uns ist es selbstverständlich, diese Entlastung auch an unsere Kundinnen und Kunden weiterzugeben.“
Seit Juni 2014 hatte die EZB von Banken einen Zinssatz für ihre Einlagen bei der Zentralbank verlangt. Dieser war mit der Zeit gestiegen und betrug zuletzt minus 0,50 Prozent. Die Apobank hatte im April 2022 Verwahrentgelte bei ihren Privatkunden eingeführt, um den dynamischen Anstieg ihrer Kundeneinlagen zu begrenzen. (DFPA/JF1)
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apobank) ist eine Genossenschaftsbank mit Sitz in Düsseldorf. Tätigkeitsschwerpunkt des 1902 gegründeten Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Angehörigen der akademischen Heilberufe sowie ihrer Standesorganisationen und Berufsverbände.