Fondskonzept bietet ESG-Abfrage an
Der Maklerverbund Fondskonzept erweitert das Maklerservicecenter um die sogenannte ESG-Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger. Hintergrund sind die ESG-Compliance-Regeln für Kreditinstitute und Vermögensverwalter. Diese müssen ab dem 2. August 2022 bei ihren Kunden im Beratungsprozess erheben, ob in die Produktauswahl neben anlegerbezogenen auch umwelt-, sozial- oder unternehmensverantwortliche Kriterien (ESG) einfließen sollen.
Die ESG-Abfrage ist nach derzeitigem Stand für Makler mit einer Lizenz nach § 34f und § 34h Gewerbeordnung (GewO) nicht verpflichtend, kann aber im Gegensatz zu den § 34d-Lizenzhaltern auf freiwilliger Basis angewendet werden. Eine Ausweitung der Abfragepflicht auf § 34f- beziehungsweise § 34h-Makler ist jedoch zu einem späteren Zeitpunkt absehbar.
Fondskonzept empfiehlt, die neue Option bereits jetzt zu nutzen und den Beratungsprozess um die Erhebung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden zu erweitern. Es sei davon auszugehen, dass das Thema Nachhaltigkeit in der Geldanlage großes Potenzial biete.
Alexander Lehmann, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei Fondskonzept: „Wir freuen uns, unseren Partnern das Abfragetool zu den ESG-Kriterien zu einem so frühen Zeitpunkt anbieten zu können. Hieraus resultiert ein Marktvorsprung für die Maklerinnen und Makler, der sich über alle Vertriebswege von der persönlichen Beratung bis zum FondsShop erstreckt.“ (DFPA/TH1)
Die Fondskonzept AG ist ein unabhängiger Maklerverbund mit Sitz in Illertissen. Das Unternehmen bietet für freie Makler, Vertriebe, Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer Dienstleistungen in den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Bausparen und Finanzierungen.