Entwürfe für Musterbausteine vorgestellt
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) arbeitet an Musterformulierungen für Kostenklauseln von geschlossenen Publikumsfondsinvestmentvermögen. Das berichtet der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern in seiner neusten Ausgabe.
Zentraler Problempunkt sei die Umstellung der Bemessungsgrundlage für laufende Vergütungen vom Kommanditkapital hin zum Nettoinventarwert. Der Entwurf der Bafin sehe nach Angaben von Kapitalmarkt Intern als Lösung vor, bei der die Verwaltungsgesellschaft das Niveau der bisher branchenübliche Festvergütung, bemessen am Kommanditkapital, hält wenn sich der Fonds gut entwickelt. Problematisch sei nach Ansicht der Bafin, dass bei schlechten Leistungen beispielsweise im Managementbereich und bei generellen Fehlentwicklungen die Verwaltungsgesellschaft die Konsequenzen mittragen müsse. Als Effekt schwinde der Nettoinventarwert. Dies könne sich negativ für den Anleger auswirken. Daher bestehe als Kompromisslösung die Möglichkeit bei der Genehmigung der Anlagebedingungen als Bemessungsgrundlage nicht nur den reinen Nettoinventarwert zu verwenden, sondern zusätzlich die an die Anleger geleisteten Auszahlungen, schreibt kapital-markt intern.
Quelle: Artikel kapital-markt intern