FNG-Siegel: Bewerbungsstart für unabhängige Zertifizierung

Seit dem 4. April können sich Investmentfonds oder ähnliche Anlagevehikel bereits zum achten Mal um den Qualitätsstandard Nachhaltiger Geldanlagen, das FNG-Siegel, bewerben. Durch die Ergänzung von MiFID II wird die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegenden im Beratungsgespräch verpflichtend. Seit März 2021 ist bereits die sogenannte Offenlegungsverordnung in Kraft. Damit will die EU Klarheit über die Nachhaltigkeit in Finanzprodukten schaffen. Dabei geht es aber nur um Transparenz. Die Beurteilung, ob das, was in einem Finanzprodukt in Sachen Nachhaltigkeit drinsteckt, überhaupt einem akzeptablen Niveau entspricht, obliegt den Anlegenden.

„Es bedarf eines unabhängigen Gradmessers, um diese Produkte auch nach ihrer Qualität einordnen zu können. Allein schon, um ein wichtiges Ziel der EU – die Vermeidung von Greenwashing - auch zu gewährleisten“, erklärt Roland Kölsch, Geschäftsführer der FNG-Tochter Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen (QNG). Diese Lücke schließe das FNG-Siegel. Das FNG-Siegel ist seit 2015 die Kennzeichnung von Finanzprodukten, die Mindestanforderungen und darüberhinausgehende Merkmale einer glaubwürdigen, professionell verwalteten nachhaltigen Geldanlage erfüllen. Die Bewertung der Fonds obliegt einem externen Prüfteam unter der Verantwortung von Prof. Timo Busch von der Sustainable Finance Research Group der Universität Hamburg. Zusätzlich begleitet ein unabhängiges Komitee den Prüfprozess.

Die Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Regulatorik zu Sustainable Finance sei eine geeignete Referenz, von der EU explizit als „grün“ angesehene Geschäftsbereiche identifizieren zu können. Die Tatsache, dass die hoch kontroversen Bereiche Kernenergie und Erdgas zusätzlich in die grüne Taxonomie aufgenommen werden sollen, ändere grundsätzlich erstmal nichts daran. Ein sich ums FNG-Siegel bewerbender Investmentfonds müsse trotzdem die Natur seiner einzelnen Investments beschreiben und alle Unternehmen und Staaten des jeweiligen Fonds auf Nachhaltigkeits-Kriterien hin analysieren. Die im FNG-Siegel geforderten Ausschlüsse, insbesondere zu Kernenergie beziehungsweise fossilen Energieträgern - Kohlebergbau, relevante Kohleverstromung, Fracking und Ölsande - gelten weiterhin. Daneben bleibe auch Rüstung ausgeschlossen. Und die Achtung von Arbeits- & Menschenrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zählten auch zukünftig zum Mindeststandard.

Im vergangenen Jahr konnte die Universität Hamburg 257 von 281 Fonds einen positiven Prüfbericht ausstellen. Die Bewerberzahl für das FNG-Siegel stieg um 60 Prozent. Durch die anstehende Verpflichtung zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung, werde eine fundierte, leicht erkennbare Orientierungshilfe, die solche Produkte kennzeichnet, von zentraler Bedeutung sein. (DFPA/mb1)

Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. (FNG) ist ein Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Er repräsentiert über 230 Mitglieder, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen.

www.forum-ng.org

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