Heemann erweitert Fondsfamilie um ersten Artikel-8-Fonds

Mit dem „Green Vision Fund“ hat der Vermögensverwalter Heemann einen Mischfonds aufgelegt, der die Nachhaltigkeitskriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (sogenannte „ESG-Kriterien“) berücksichtigt. Der mittlerweile vierte Fonds der Gesellschaft ist als Nachhaltigkeitsfonds gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert.

Wie Heemann weiter mitteilt, wird die individuelle Portfolio-Struktur des neuen Fonds mittels eines selektiven Ansatzes an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dabei kombinieren die Fondsmanager den ESG-Ansatz mit dem zusätzlichen Einsatz von Bonus-Zertifikaten. Dies soll zur Dämpfung der Volatilität in unruhigen Börsenzeiten beitragen und auch in Seitwärtsmärkten Renditebeträge beisteuern.

Die Fondsmanager Sabine Knee und Gerhard Mayer verfolgen einen disziplinierten Anlageprozess, in dem sich nur eine ausgewählte Anzahl von Unternehmen für eine Anlage eignet. Zunächst erfolgt ein Negativ-Screening, bei dem Ausschlusskriterien zum Einsatz kommen. In einem zweiten Schritt werden Investmentideen kreiert und auf ihre positive Wirkung auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Gols; SDG) der Vereinten Nationen überprüft. Im dritten Schritt durchlaufen die Unternehmen eine klassische Fundamental-Analyse mit Fokus auf das Geschäftsmodell des Managements sowie auf die Themen Wachstum und Bewertung. In einem vierten Schritt erfolgen sowohl die Einzeltitelauswahl als auch die Portfoliokonstruktion mit der Bestimmung der Positionsgrößen. Die letzte Stufe des Anlageprozesses ist schließlich das Risikomanagement, das aus dem Monitoring der einzelnen Investments des gesamten Porfolios, der finanziellen und nicht-finanziellen Risiken sowie der ESG-Kontroversen besteht.

Neben der Anwendung des ESG-Konzeptes setzt das Fondsmanagement auch auf Active Ownership und Engagement, also den Austausch mit den Unternehmen und das Hinwirkten auf eine kontinuierliche Verbesserung der Unternehmen in Bezug auf die ESG-Kriterien, heißt es weiter.

„Wir planen eine Aufwertung des Fonds, sobald die EU die entsprechenden Verordnungen finalisiert hat. Zur Auflage ist der ,Green Vision‘ nach Artikel 8 EU-Offenlegungsverordnung eingruppiert. Schon jetzt geht unser Anspruch über die Anforderungen des Artikel 8 Offenlegungsverordnung hinaus, und wir möchten unter anderem die 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen als Maßstab für die Investments des ,Green Vision Fund‘ nutzen“, so Fondsmanagerin Knee.

Fondsmanager Meyer ergänzt: „Wir sehen die attraktiven Renditechancen und Wettbewerbsvorteile von Unternehmen, die sich auf die Transformation vorbereiten beziehungsweise diese aktiv gestalten. Deshalb ist die Auflegung des ,Green Vision Fund‘ nur konsequent. Für Anleger besonders attraktiv ist die Sicherheits-Architektur, da diese auch in unruhigen Börsenzeiten stabile Ergebnisbeiträge liefern kann.“ (DFPA/JF1)

Die Heemann Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Gronau agiert seit über 20 Jahren als bankenunabhängiger Vermögensverwalter für Mandanten in ganz Europa. Neben der individuellen Vermögensverwaltung bei Einzeldepots ist die Heemann Vermögensverwaltung als Fondsmanager tätig.

www.heemann.org

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