Ombudsstelle für Investmentfonds: Verbraucherbeschwerden im grünen Bereich
Im Jahr 2017 haben sich die Verbraucherbeschwerden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds angesichts der vielen Millionen Fonds- und Altersvorsorgesparer in Deutschland zufriedenstellend entwickelt. In der Sache beschäftigten sich 2017 die Ombudsverfahren -wie schon im Vorjahr- vorwiegend mit fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Zumeist ging es um die Verwaltung der Verträge oder Fragen zur Auszahlungs-/Rentenphase sowie um Anbieterwechsel. Das reine Fondsgeschäft blieb auch im vergangenen Jahr weitgehend frei von Verbraucherbeschwerden.
Im abgelaufenen Berichtsjahr wurden bei der Ombudsstelle für Investmentfonds 91 Eingänge registriert (Vorjahr 80), was einem prozentualen Zuwachs von knapp 14 Prozent gegenüber 2016 entspricht. Davon entfielen 39 auf das vierte Quartal 2017. Im dritten Quartal waren es noch zwölf und im vierten Vorjahresquartal 23 Eingänge. Die vergleichsweise höheren Eingangszahlen im letzten Quartal und im Gesamtjahr resultierten aber allein aus allgemeinen beziehungsweise sonstigen Anfragen und nicht aus Schlichtungsanträgen. Es handelte sich hierbei um zahlreiche Kundenaufträge an ein einzelnes Unternehmen, die irrtümlich an die Ombudsstelle gerichtet waren.
Quelle: Pressemitteilung Ombudsstelle für Investmentfonds
Die Ombudsstelle für Investmentfonds gilt als anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle. Sie besteht aus zwei Schlichtern (Ombudsleute) und einer Geschäftsstelle, dem Büro der Ombudsstelle des Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Der BVI hat die Ombudsstelle 2011 ins Leben gerufen. Finanzdienstleister beziehungsweise Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch können an ihrem Schlichtungsverfahren auch ohne Mitgliedschaft im BVI teilnehmen. (JF1)