AfW-Umfrage: Berater immer weniger mit Regulierung zufrieden
Im Kreuzfeuer der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) haben Berater weniger Verständnis für die Regulierung ihres Berufsstandes. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen. Von den vier nach Produktklassen getrennten Vertriebsregulierungen erhielt die seit 2007 geltende Regulierung für den Versicherungsvertrieb (Paragraf 34d Gewerbeordnung) noch die beste Bewertung. Rund jeder zweite (48,1 Prozent) der rund 1.600 online befragten Vermittler beurteilte diese älteste Vermittlerregulierung mit „sehr positiv“ oder „positiv“. Im Vorjahr hatte die Zustimmung indes noch bei 65,4 Prozent gelegen, somit ist dort ein deutlicher Rückgang eingetreten.
Die 2012 eingeführte Regulierung des Vertriebs von Finanzanlagen (Paragraf 34d GewO) erhielt eine Zustimmung von 40,0 Prozent (Vorjahr mit 53,2 Prozent). Die 2015 eingeführte Regulierung für die Vermittlung von Wohnimmobiliarkrediten (Paragraf 34i GewO) erhielt lediglich eine Zustimmung von 31,8 Prozent nach 36,2 Prozent im Vorjahr. Am schlechtesten wird die Regulierung der Honorarberatung (Paragraf 34h GewO) eingeschätzt, die indes kaum einen der Befragten persönlich betrifft. Rund jeder achte Vermittler (15,8 Prozent) steht dieser gesetzlichen Regulierung positiv oder sehr positiv gegenüber.
Alle vier über die Gewerbeordnung erfolgten Regulierungen hatten jeweils einen Mindeststandard bei der Qualifikation, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Informations-, Beratungs- und Protokollpflichten sowie ein transparentes Vermittlerregister eingeführt.
„Bei den Vermittlern hat in den letzten 12 Monaten ein klarer Vertrauensverlust stattgefunden. Wir glauben, das liegt an nervenkostenden Diskussion rund um IDD-Umsetzung und der zum Glück in letzter Minute abgewendeten Gefahr, dass der Gesetzgeber in die Vergütung von Versicherungsmakler eingreift“, beurteilt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.
Allerdings scheinen gut informierte Vermittler zufriedener. Denn eine Verbandsmitgliedschaft erhöht die Zufriedenheit mit der Regulierung offensichtlich. So stehen unter den befragten AfW-Mitgliedern 58,5 Prozent dem Paragrafen 34d und 47,8 Prozent dem Paragraf 34f sehr positiv oder positiv gegenüber. Bei den Nichtmitgliedern fällt die Zustimmung mit 47,0 und 40,8 Prozent in beiden Fällen geringer aus.
Dennoch wird die IDD-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb differenziert gesehen. Die IDD-Vorgabe einer verpflichtenden Weiterbildung (15 Stunden pro Jahr) wird als sinnvoll empfunden. 75 Prozent der befragten Vermittler begrüßen die neue Pflicht. Während sechs Prozent die Frage nicht beantworteten, wird die Pflicht von 19 Prozent der Befragten abgelehnt. Die Offenlegung von Provisionen/Courtagen in der Versicherungsvermittlung wird von 59,4 Prozent abgelehnt. Jeder fünfte Vermittler (20,6 Prozent) kann der Vorgabe etwas Gutes abgewinnen, während 17,2 Prozent eine neutrale Einschätzung abgeben.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)