AfW: Versicherungsvermittler-Aufsicht durch die IHKs funktioniert
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) hat am 21. Dezember 2021 ihren „zweiten jährlichen Bericht über verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Maßnahmen im Rahmen des Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ für das Jahr 2020 vorgelegt. Laut dieser Auswertung ist Deutschland, und damit das IHK-Kammersystem (IHK: Industrie- und Handelskammern) , eindeutiger Spitzenreiter bei der Verhängung von Sanktionen. Darauf verweist der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW.
So wurden von europaweit 1.942 Sanktionen 1.562 allein in Deutschland verhängt. Somit wurden 80,4 Prozent aller europaweit verhängter Sanktionen gegenüber Versicherungsvermittlern in Deutschland verhängt. Diese Quote entspricht ungefähr dem Wert aus dem Jahr 2019, wo die Quote Deutschlands an den europaweit verhängten Sanktionen 82,6 Prozent betrug. Die IHK-Vermittleraufsicht in Deutschland blieb somit aktiv und im europäischen Vergleich besonders streng.
„In anderen europäischen Ländern mit einer Kontrolle durch die Finanzaufsicht wird drastisch weniger sanktioniert. Das System der Vermittleraufsicht durch die IHKs in Deutschland funktioniert, das belegen diese Zahlen eindeutig“, analysiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, die EIOPA-Auswertung.
Diese nun schon zweite Auswertung der europäischen Versicherungsaufsicht widerlegt aus Sicht des AfW die von Verbraucherschützern und von SPD sowie den Grünen immer wieder geäußerte These, dass nur eine Vermittlerkontrolle durch die Finanzaufsicht, in Deutschland also durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wirksam wäre. „Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller § 34f und § 34i Vermittler“, sagt Rottenbacher.
Mit 1.050 von insgesamt 2.172 Sanktionen wurden Fehler bei der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung mit Abstand am häufigsten sanktioniert (48,3 Prozent). Der AfW hofft, dass die von DIHK und BaFin erarbeiteten und immer wieder aktualisierten FAQ zur Erfüllung der 15-Stundenverpflichtung zu einem Rückgang der Sanktionen führen werden. (DFPA/mb1)
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.