Analyse: "Basisrente – besser als ihr Ruf!"

Die Basisrente wurde ursprünglich als geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige konzipiert, da die anderen staatlich geförderten Vorsorgeformen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) für diese Berufsgruppen nicht möglich sind. Sie ist aber auch ein ideales Instrument für die Altersvorsorge von gutverdienenden Arbeitnehmern, freiberuflich Tätigen, Frauen und der Generation 50plus. Darauf weist das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hin.

Die Vorteile der (fondsgebundenen) Basisrente gegenüber einer anderen staatlich geförderten Altersvorsorge im Überblick aus Sicht des IVFP: Zum einen sei ein höheres gefördertes Volumen pro Jahr von 25.787 Euro (ledig) beziehungsweise 51.574 Euro (verheiratet) möglich – dies sei für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben und für die Generation 50plus, die wenig Zeit bis zum Rentenbeginn haben und entsprechend hohe Beiträge leisten wollen, wichtig.

Zum zweiten könne bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöhe die Chancen auf eine höhere Rendite und Rente noch einmal deutlich. Zum dritten könne die Basisrente von jedem abgeschlossen werden, das heißt das Fördervolumen könne familienintern verteilt werden (Vorteil für die Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung).

Werden im Jahr 2021 insgesamt 10.000 Euro in eine Basisrente, so sind davon 9.200 Euro steuerlich absetzbar. Beim aktuellen Spitzensteuersatz von 42 Prozent erhält man 3.864 Euro als Steuerersparnis zurück – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf etwa 4.200 Euro im Jahr 2025. Das heißt man hat Jahr für Jahr nur circa 6.000 Euro eigenes Kapital investiert. Für diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation noch den Solidaritätszuschlag entrichten, werde der Vorteil noch größer.

Im Gegenzug werde die Rente bei Bezug besteuert. Bei Renteneintritt zum Beispiel im Jahr 2025 beträgt der Besteuerungsanteil 85 Prozent, das heißt es bleibe der absolute Betrag, der sich aus den 15 Prozent der Rentenleistung des Jahres nach Rentenbeginn ergibt, dauerhaft auch in den Folgejahren steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil sei mit dem individuellen Steuersatz zu veranlagen. Da in der Rentenphase in der Regel der persönliche Steuersatz zusätzlich noch niedriger ist als in der Ansparphase, sei dies ein gutes Geschäft. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung IVFP

Die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) mit Sitz in Altenstadt an der Waldnaab ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Analyseunternehmen für private und betriebliche Vorsorgeprodukte. Das 2001 gegründete Unternehmen bewertet Produkte und Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche Strategieberatung, entwickelt Altersvorsorge-Beratungssoftware und bietet ein umfangreiches Spektrum an Fachseminaren an.

www.ivfp.de

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