Bausparkassen berechnen neues Entgelt: Widerspruch möglich
In den vergangenen Wochen erhielten viele Bausparer ihren Jahreskontoauszug und Steuerbescheinigung. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) empfiehlt den Bausparern den Jahreskontoauszug nicht einfach abzulegen, sondern genau deren Inhalt und die Anlagen auf mögliche wichtige Änderungen und Hinweise zu überprüfen, wie beispielsweise die Einführung eines neuen Entgelts in Form einer Gebühr und deren Widerrufsmöglichkeit.
Bausparkassen informieren seit Anfang 2017 über die Einführung neuer jährlicher Entgelte für die Sparphase. Dazu ändern sie ihre Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB). Die Entgelte für die jährlichen Gebühren haben zwar unterschiedliche Namen, werden aber laut GVI scheinbar für den gleichen Zweck verlangt. Bei der Bausparkasse Debeka heißt sie Servicepauschale und beträgt zwölf beziehungsweise 24 Euro. Andere Bausparkassen bezeichnen sie als Kontogebühr, wie etwa die Alte Leipziger in Höhe von 15 Euro.
„Die Ankündigung des Entgelts ist manchmal nicht deutlich zu erkennen, da sie auf der Rückseite des Kontoauszugs im Kleingedruckten aufgeführt ist“, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI. „Bauspar-Kunden können der Erhebung des Entgelts fristgemäß widersprechen. Andernfalls erklären sie sich mit der Einführung einverstanden“, weist Karle weiter hin. Die genauen Vorgaben sind in den versandten Unterlagen der Bausparkasse genannt.
Quelle: Pressemitteilung GVI
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Sein Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken. (mb1)