BVI kritisiert Verlängerung des Lockdowns für Aktionäre

Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert die vom Bundestag beschlossene erneute Verlängerung der Corona-Notstandsregeln für Hauptversammlungen bis Sommer 2022 und die damit verbundenen Einschränkungen von Aktionärsrechten. „Ohne Debatte und in letzter Minute hat der Bundestag Maßnahmen verlängert, die für den Notfall gedacht waren. Die Politik lässt die Aktionäre weiter im Lockdown“, sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer.

Der Gesetzgeber hat die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Aktionäre ohne Nachbesserungen und auf Vorrat bis Sommer des nächsten Jahres verlängert. Dies ist verfassungsrechtlich bedenklich, denn in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen werden schon heute Grundrechtseinschränkungen entschärft oder zurückgenommen. „Die Aktionäre hat die Politik offensichtlich vergessen“, so Richter. „Der Gesetzgeber hätte sorgfältig abwägen müssen, ob die Eingriffe in die Aktionärsrechte jetzt noch verhältnismäßig sind.“

Durch die Verlängerung der Corona-Notstandsgesetzgebung für die Hauptversammlungssaison 2022 können Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen nun noch bis zum 31. August 2022 virtuell abhalten. Dies ist laut BVI mit teils erheblichen Einschränkungen für Aktionäre, zum Beispiel bei Auskunfts- und Rederechten in der Hauptversammlung verbunden. Die Regelung wurde auf Initiative von CDU/CSU und SPD in das sogenannte „Aufbauhilfegesetz 2021“ aufgenommen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund vier Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten und decken damit über 95 Prozent des Marktes ab.

www.bvi.de

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