Das 1x1 der Bankenunion
Die europäische Finanzarchitektur wird runderneuert. Am 15. April 2014 – noch rechtzeitig vor der Europawahl Ende Mai – hat das
EU-Parlament die Regeln zur zweiten Säule der Bankenunion, der
gemeinsamen Bankenabwicklung, verabschiedet. Mit Spannung
werden nun die für Oktober vorgesehenen Ergebnisse der umfassenden
Bankprüfung, bestehend aus „Asset Quality Review“ (AQR) und
Stresstests, erwartet. Sie geben den Startschuss für die erste Säule,
die einheitliche Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen
Zentralbank (EZB). Zeit, sich einen Überblick zu verschaffen.
Die Bankenunion zielt darauf ab, die Finanzstabilität
im Euroraum zu erhöhen. Zum einen,
indem sie den Teufelskreis zwischen Banken und
Staatsfinanzen, der sich in der Vergangenheit krisenverschärfend
ausgewirkt hat, durchbricht. Zum
anderen, indem sie die Rückkehr zu einer stärkeren
Finanzmarktintegration im Euroraum unterstützt.
Im Zuge der Schulden- und Vertrauenskrise war
die Fragmentierung der Zins- und Kreditmärkte auf
ein ähnliches Niveau wie vor Einführung des Euro
gestiegen und hatte der EZB die Umsetzung einer
einheitlichen Geldpolitik erschwert.
Eine „vollständige“ Bankenunion fußt auf drei
tragenden Säulen:
• Eine einheitliche Bankenaufsicht.
• Eine einheitliche Bankenabwicklung.
• Eine einheitliche Einlagensicherung –
diese ist allerdings nicht vorgesehen.
Die Bankenunion schwebt dabei nicht im luftleeren
Raum. Sie ist eingebettet in ein neues einheitliches
Regelwerk für den Finanzsektor aller EU-Mitgliedsstaaten.
Dieses sog. „Single Rule Book“ hat die EUKommission
seit 2010 ausgearbeitet. Viele der rund
30 neuen Regeln für die europäische Finanzbranche
treten in diesem Jahr, spätestens aber 2015 in Kraft.
Es geht hier beispielsweise um die Fragen, wie viel
Kapital Banken als Sicherheitspuffer vorhalten müssen
(Basel III-Vereinbarung), wie mit maroden Banken
umzugehen ist („Bankenabwicklungsrichtlinie“)
und wie die Einlagensicherung ausgestaltet
werden soll („Einlagensicherungsrichtlinie“). Die
Bankenunion implementiert diese Regeln für die
Mitgliedsstaaten des Euroraums. EU-Länder außerhalb
des Währungsgebiets können auf freiwilliger
Basis der Bankenunion beitreten („Opt-In“).