„Deutschland-Rente“: Gezielte Förderung der Aktienanlage statt Staatsfonds
Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Ansatz des Konzepts zur „Deutschland-Rente“, mehr Aktien in der Altersvorsorge zu nutzen. Hierfür sei zusätzlich eine gezielte Förderung der Aktienanlage notwendig, ein Staatsfonds hingegen nicht. Die von der hessischen Landesregierung initiierte „Deutschland-Rente“, zu der in der vergangenen Woche erstmals Details veröffentlicht wurden, soll als einfachen und kostengünstiges Standardprodukt die bisherige private Altersvorsorge ergänzen und mehr Menschen vor der Altersarmut schützen. Der Vorschlag sieht einen neuen zentralen Rentenfonds (Deutschlandfonds) vor.
„Der demographische Wandel wird spätestens nach 2030 eine Lücke in die gesetzliche Rente reißen, die am besten mit einer langfristigen, gut diversifizierten Aktienanlage geschlossen werden kann“, sagt Christine Bortenlänger, Chefin des Deutschen Aktieninstituts. Insofern gehe der Vorschlag der hessischen Minister zur Deutschland-Rente, mehr Aktien in der Altersvorsorge zu nutzen, in die richtige Richtung.
Ebenso sei sehr zu begrüßen, dass die Hessen den künftigen Rentnern zumindest den Verzicht auf garantierte Leistungen, die bislang in der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschrieben sind, ermöglichen wollen. „Garantien kosten Geld und bedeuten einen zu hohen Anteil an festverzinslichen Wertpapieren, die keine nennenswerten Erträge abwerfen“, erklärt Bortenlänger. Garantien hätten damit zur Folge, dass der Anteil an renditestärkeren Aktien zwangsläufig gering bleiben muss. „Dies schmerzt, zumal Garantien nicht notwendig sind, da ein breit gestreutes Aktienportfolio bei Anlagezeiträumen von 30 Jahren im Durchschnitt zwischen sieben und zehn Prozent p.a. Erträge abwirft. Selbst wenn es unterdurchschnittlich läuft, sind es immer noch mehr als vier Prozent“, sagt Bortenlänger.
Allerdings gebe das Konzept noch keine Antwort darauf, wie die Deutschen ihre tief sitzende Skepsis gegenüber der Aktienanlage überwinden können. „Was nutzt eine Option auf Garantiefreiheit und mehr Aktien, wenn die Anleger aus Unwissenheit heraus doch wieder ein garantiertes Produkt mit einem geringeren Aktienanteil wählen“, fragt Bortenlänger. Daher müsse der Staat zusätzlich ein Signal „Pro Aktie“ in der Altersvorsorge setzen. „Unser Vorschlag im Rahmen eines Förderkonzepts Altersvorsorge umfasst unter anderem eine Aktienzulage, die aber nur gezahlt wird, wenn der Anleger die Aktienanlage nachweislich für die Altersvorsorge verwendet“, erläutert Bortenlänger. Dieses Förderkonzept, das sowohl in der privaten als auch in der betrieblichen Altersvorsorge zum Einsatz kommen könne, setze angemessene Anreize zum Aktiensparen.
„Der Vorteil unseres Konzepts ist außerdem, dass jeder Anleger einfach und unbürokratisch mit einem monatlichen Sparplan auf einen breit streuenden Aktienfonds von der Förderung profitieren kann. Einen Staatsfonds, wie von den Hessen vorgeschlagen, braucht es hierfür nicht“, sagt Bortenlänger.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut
Das Deutsche Aktieninstitut e.V. vertritt seit 1953 die Interessen der kapitalmarktorientierten Unternehmen, Banken, Börsen und Investoren. (mb1)