DIA: "Konsolidierung der Alterssicherungssysteme geboten"

Das System der verschiedenen Altersvorsorgelösungen mit unterschiedlicher Förderung sollte dringend eine Vereinfachung und Konsolidierung erfahren, so die Forderung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Die Einführung eines neuen Weges, wie es in einigen Parteiprogrammen zum Beispiel mit einem Bürgerfonds geplant ist, würde die Orientierung der Bürger und ihre Entscheidung für eine Form der Altersvorsorge weiter erschweren. Diese Schlussfolgerung ergibt sich aus der jüngsten Studie des DIA. Die Studie „Was für Sparer übrig bleibt“ entstand in Kooperation mit dem Fintech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH. Darin werden die Nettorenten der verschiedenen Formen geförderter Altersvorsorge verglichen.

Der Case Study wurde eine Bestandsaufnahme des deutschen Altersvorsorgesystems vorangestellt. Sie benennt die Probleme und Herausforderungen in den drei Altersvorsorgeschichten und zeigt deren Komplexität. So gibt es in der Ansparphase vier unterschiedliche Varianten der Förderung. Bei der Basisrente sind die Beiträge steuerlich absetzbar. Die Riester-Rente hat ein Zulagensystem und eine ergänzende steuerliche Absetzbarkeit. In der betrieblichen Altersversorgung erfolgt die Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt. Bei der privaten Rentenversicherung wiederum hat der Gesetzgeber auf die Abgeltungssteuer bei den Erträgen verzichtet.

Diese unterschiedliche Behandlung setzt sich in der Rentenphase fort. So gibt es zum einen die nachgelagerte Besteuerung (Basis-Rente, Riester-Rente). In der betrieblichen Altersversorgung kommen zur vollen Besteuerung noch Sozialabgaben hinzu. Bei der privaten Rentenversicherung wiederum findet je nach Situation eine Ertragsanteilsbesteuerung oder hälftige Besteuerung der Erträge statt. Die für den Sparer maßgeblichen Nettorenten, die ein ausreichend hohes Einkommen im Alter sicherstellen sollen, sind mithin nur schwer abschätzbar und vergleichbar.

„Die politische Diskussion darf sich also nicht nur auf eine Reform der gesetzlichen Rente beschränken. Auch bei der staatlich geförderten ergänzenden Altersvorsorge gibt es dringenden Verbesserungsbedarf. Das wurde in der zurückliegenden Legislaturperiode vom Gesetzgeber ignoriert“, erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Das beste Beispiel sei die Riester-Rente. Durch Untätigkeit der Bundesregierung steuert sie auf ihr Ende zu. „Kommt nun noch eine weitere Form geförderter Altersvorsorge hinzu, wird der Rentendschungel noch undurchdringlicher. Stattdessen sollten dringend Vereinfachungen und Vereinheitlichungen auf den Weg gebracht werden“, fügt Morgenstern hinzu. Ansatzpunkte dafür gebe es genug, angefangen beim Förderkreis, bei der Förderhöhe, bei der Berücksichtigung der Sozialabgaben oder bei den Anlagemöglichkeiten. (DFPA/JF1)

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) versteht sich als Plattform eines Diskurses über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. Es fördert unabhängig und neutral den Meinungsbildungsprozess zu Vorsorgethemen in der Öffentlichkeit. Der Sitz des DIA befindet sich in Berlin.

www.dia-vorsorge.de

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