Die Zukunft deutscher Innenstädte: PwC untersucht Nachnutzungspotenziale

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC zeigt in einer Studie zur Zukunft der deutschen Innenstädte, dass erfolgversprechende Mixed-Use-Nachnutzung von ehemaligen Warenhausimmobilien planungsrechtlich an nahezu allen untersuchten Standorten möglich sei. Neben umfassenden baulichen Veränderungen seien allerdings passgenaue Nutzungsstrategien für den jeweiligen Standort erforderlich.

Vom Warenhaus als Symbol des deutschen Wirtschaftswunders sei heute nur noch wenig übrig. Sich wandelndes Verbraucherverhalten und das Aufkommen neuer Einzelhandelskonzepte führten bereits in den vergangenen Jahrzehnten zu einer tiefgreifenden Veränderung des stationären Handels. Und die Covid-19 Pandemie wirkte in den vergangenen zwei Jahren als Beschleuniger des Wandels im Einkaufsverhalten.

Benjamin Schrödl, Director, PwC Deutschland: „Investoren sowie Stadtplaner müssen sich in Anbetracht des Wandels zwangsläufig mit der zukünftigen Nutzung ehemaliger Warenhaus-Immobilien befassen. Insbesondere kleine bis mittelgroße Städte werden angesichts dieser Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt, denn oft bildeten die Warenhäuser das Herz der Innenstädte. Die zügige Behebung des Leerstandes bietet die Chance die Attraktivität der Innenstädte wieder deutlich zu steigern und neben Einkaufsmöglichkeiten auch andere Nutzungsarten wie insbesondere Wohnen wieder in die Zentren zu holen."

Nach der von PwC 2020 durchgeführten Studie wurden Mixed-Use-Nachnutzungskonzepte für Warenhausimmobilien als erfolgversprechend ausgemacht. In der aktuellen Studie wurden diese Erkenntnisse auf praktische Umsetzbarkeit an ausgewählten ehemaligen Warenhausstandorten untersucht, die von der Schließungswelle während der vergangenen zwei Jahre betroffen waren. Harald Heim, Partner, PwC Deutschland: „Der Fokus liegt auf den gegebenen bauplanerischen Voraussetzungen und den sich daraus ergebenden Implementierungsmöglichkeiten bzw. -hindernissen. Neben der Befragung verschiedener Projektentwickler und weiterer Branchenexperten wurden eigene Analysen und Auswertungen der gültigen Bebauungspläne durchgeführt." Einige der Ergebnisse: Mit rund 88 Prozent befinden sich fast alle untersuchten ehemaligen Warenhäuser in ausgewiesenen Kerngebieten und nur drei Prozent in sonstigen Sondergebieten. In neun Prozent der Fälle richtet sich die Bebauung vollständig nach §34 BauGB. Bei mehr als der Hälfte der ehemaligen Warenhäuser sind bauliche Veränderungen oder Anpassungen erforderlich. Thomas Veith, Head of Real Estate, PwC Deutschland: „Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass bereits ein Jahr nach Bekanntwerden der Warenhausschließungen für mehr als 70 Prozent der Schließungsstandorte Pläne für die zukünftige Nutzung vorliegen, wobei jedoch für eine langfristige Nachnutzung größtenteils umfangreiche bauliche Veränderungen erforderlich sind."

In 91 Prozent der Fälle ist laut Studie ein erfolgversprechendes Mixed-Use-Konzept bauplanungsrechtlich möglich. Trotz des Alters der vorliegenden Bebauungspläne hat sich gezeigt, dass eine grundlegende Anpassung in ihrer ursprünglichen Form in der Regel nicht erforderlich ist. Für 63 Prozent der bestehenden Mixed-Use-Konzepte ist die Integration von Einzelhandelsflächen für das Erdgeschoss geplant. (DFPA/mb1)

PricewaterhouseCoopers International Limited (PwC) ist ein weltweites Netzwerk rechtlich selbstständiger und unabhängiger Unternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmens- beziehungsweise Managementberatung.

www.pwc.de

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